EuGH Gebührenberechnung für Lkw-Maut verstößt gegen EU-Recht
Nach der Pkw-Maut hat auch die deutsche Lkw-Maut ein grundsätzliches rechtliches Problem. In die Höhe der Gebühren wurden die Kosten für die Verkehrsüberwachung einbezogen. Das aber ist laut dem Europäischen Gerichtshof nicht zulässig.

Schlappe für Deutschland bei der Erhebung der Lkw-Maut: Die Kosten für die Verkehrspolizei dürfen in die Berechnung der Höhe dieser Gebühr nicht einfließen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden und damit einer polnischen Spedition recht gegeben. Diese hatte in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren erhoben. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte den EuGH um Klärung gebeten (Rechtssache C-321/19).
Der Fall geht jetzt zurück nach Münster, die genauen Folgen sind noch unklar. Dem Bund könnten aber nun zum einen Mindereinnahmen drohen. Zum anderen stellt sich die Frage, ab wann genau und wie viel Geld zurückerstattet werden müsse. Eine Folge des Urteils könnte sein, dass ein sogenanntes Wegekostengutachten neu gefasst wird. Dieses ist die Grundlage für die Mautsätze. Im Verkehrsministerium wurde darauf hingewiesen, die Gutachten seien bisher von der EU-Kommission nicht beanstandet worden.
Laut EuGH hatte die Spedition für die Nutzung der deutschen Bundesautobahnen für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 18. Juli 2011 Mautgebühren in Höhe von insgesamt 12.420,53 Euro bezahlt. Deren Gesellschafter machten als Kläger geltend, die Methode, nach der die Mautgebühren berechnet worden seien, sei unionsrechtswidrig. Sie habe zu einer überhöhten finanziellen Verpflichtung geführt. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betragen bisher rund 7 Milliarden Euro im Jahr.
Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sprach von einem überraschenden Urteil. Seit 2004 seien die Lkw-Mautgesetze von allen Bundesregierungen und den jeweiligen Koalitionen ohne kostenrechtliche Bedenken beschlossen worden. Selbst die EU-Kommission habe die Einbeziehung der Kosten der Verkehrspolizei nie beanstandet. „Wir müssen abwarten und analysieren, welche Auswirkungen das Urteil auf die Mauteinnahmen und Rückforderungen haben wird“, so Lange.
Der EuGH urteilte nun, dass bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich die Infrastrukturkosten zu berücksichtigen seien, also die Ausgaben für Bau sowie Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes. „Polizeiliche Tätigkeiten fallen aber in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt“, urteilten die höchsten europäischen Richter. Die Kosten der Verkehrspolizei könnten daher nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren angesehen werden.
Maut war 3,8 Prozent überhöht
Dem EuGH zufolge wurden die Infrastrukturkosten wegen der Einberechnung der Verkehrspolizei zwar nur um 3,8 Prozent überschritten. Die Richtlinie stehe aber jeglicher Überschreitung der Infrastrukturkosten durch nicht ansatzfähige Kosten entgegen, fanden die Richter. Sie wiesen auch den Antrag Deutschlands zurück, die Wirkung des Urteils zeitlich zu beschränken.
Der EuGH blieb mit seinem Urteil auf der Linie des Generalanwalts: Der EuGH-Gutachter hatte in seiner Stellungnahme im Juni befunden, dass es gegen EU-Recht verstoße, wenn auch die Kosten für die Verkehrspolizei bei der Maut angesetzt würden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung begrüßte, dass grundsätzliche Fragen zum Mautberechnungsverfahren vom EuGH geklärt worden seien. Mit der Entscheidung sei Rechtssicherheit für Unternehmen hergestellt worden.
Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Die Gesamteinnahmen beliefen sich im vergangenen Jahr auf rund 7,5 Milliarden Euro. Knapp 50 Millionen flossen an die Kommunen. In Zeiten der Corona-Pandemie werden wegen einer geringeren Fahrleistung in diesem Jahr sinkende Einnahmen erwartet. Pläne für eine deutsche Pkw-Maut wurden 2019 vom EuGH gekippt.
(ID:46959144)