Neue Händlerverträge Gericht weist einstweilige Verfügung gegen Jaguar Land Rover Deutschland ab

Von Julia Mauritz

Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Landgericht Frankfurt hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Jaguar-Land-Rover-Händlerverbands abgewiesen. Damit könnten die neuen Händlerverträge vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist in Kraft treten – sofern kein Einspruch eingelegt wird. Genau das wird aktuell geprüft.

Die neuen Jaguar-Land-Rover-Verträge, die der Kronberger Importeur im November 2022 gemeinsam mit der Kündigung der aktuellen versendet hatte, treten bereits im kommenden Sommer in Kraft.
Die neuen Jaguar-Land-Rover-Verträge, die der Kronberger Importeur im November 2022 gemeinsam mit der Kündigung der aktuellen versendet hatte, treten bereits im kommenden Sommer in Kraft.
(Bild: Mauritz – »kfz-betrieb«)

Das Landgericht Frankfurt hat die einstweilige Verfügung des Jaguar- und Land-Rover-Händlerverbands abgewiesen: Mit dieser sollte Jaguar Land Rover Deutschland untersagt werden, vor Ablauf der Kündigungsfrist neue Händlerverträge mit einem neuen Vergütungssystem zu schließen und in Kraft treten zu lassen. Ein Urteil, das durchaus auch für die zahlreichen anderen Fabrikate, bei denen neue Händlerverträge im Raum stehen, Sprengkraft hat.

Eingereicht hatte der Verband die einstweilige Verfügung am 22. November 2022 als Reaktion auf die Kündigung der Jaguar- und Land-Rover-Händlerverträge am 11. November. Der Stein des Anstoßes: Der Kronberger Importeur hatte die bestehenden Händlerverträge zwar mit einer zweijährigen Frist gekündigt, gleichzeitig hatte er aber den knapp 100 Händlern bereits ein neues Vertragsangebot geschickt. Das neue Regelwerk soll bereits ab dem 1. Juli 2023 gelten und dem Händlerverband zufolge erheblich geänderte Bedingungen enthalten.