Das Laden von E-Autos ist ein zentraler Faktor für den Erfolg dieser Fahrzeuge. Vor allem für Menschen ohne eigenen Vorgarten ist es ein wichtiges Kriterium. Sie können nun leichter den Einbau einer Wallbox in ihrer Wohnanlage auf den Weg bringen.
Die Wallbox in der heimischen Wohnanlage ist für E-Autofahrer künftig leichter zu installieren.
(Bild: Seyerlein/»kfz-betrieb«)
Mieter und Wohnungseigentümer sollen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Demnach geht es um einen Anspruch auf Einbau eines solchen Ladeanschlusses auf eigene Kosten. Das gilt auch für Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder zur Barrierefreiheit. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.
„Umbauten sind nun einfacher möglich, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer auch im Alter noch barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit dem Anspruch auf Einbau einer Ladestation bringe man die Wende zur E-Mobilität gezielt voran.
Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes soll grundsätzlich auch die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen einer Wohnanlage vereinfacht werden. Statt Einstimmigkeit reiche zukünftig ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümer aus, sagte der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak (CDU).
Der Immobilienverband Deutschland begrüßte, dass Eigentümerversammlungen zukünftig auch online stattfinden könnten. „Die Reform wird den veränderten Lebensbedingungen mit mehr Elektromobilität, Barrierefreiheit, Klimaschutz und Digitalisierung gerecht. Das ist ein gutes Gesetz für alle Mieter, Eigentümer und Verwalter“, sagte Vizepräsident Markus Jugan einer Mitteilung zufolge.
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Stand vom 15.04.2021
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