Automobilclubs bieten einen großen Strauß an Dienstleistungen. Immer häufiger gibt es auch spezielle Ladetarife oder Stromtankkarten für Mitglieder. Die können sich lohnen.
Immer häufiger gibt es bei Autoclubs spezielle Ladetarife oder -karten für Mitglieder.
(Bild: Hyundai)
Wer sein E-Auto regelmäßig außer Haus lädt, braucht einen passenden Fahrstrom-Anbieter. Neben den Fahrzeugherstellern und zahlreichen speziellen Dienstleistern haben auch die Automobilclubs für ihre Mitglieder mittlerweile eigene Angebot im Programm. Die können sich durchaus lohnen. Eine Übersicht.
ACE – Standard-Mitgliedsbeitrag ab 69 Euro pro Jahr:
Für seine Mitglieder bietet der Autoclub Europa die Ladekarte des E-Mobilitätsproviders New Motion, einer Shell-Tochter, an. Die „Power Me“-Karte ist kostenlos, eine Grundgebühr fällt nicht an. Nutzer haben europaweit Zugang zu den Ladesäulen aller Kooperationspartner, zahlen dort aber deren Preise.
Eigene Tarife bietet New Motion nicht an. Neben den Stromkosten und eventuellen Start- oder Minutengebühren der Ladestationen-Betreiber wird pro Ladevorgang eine Transaktionsgebühr von 35 Cent berechnet. Die Karte bietet zudem den Vorteil einer erweiterten Pannenhilfe: Bei leerem Akku schleppt der Club das Auto kostenlos ab.
ACV – Standard-Mitgliedsbeitrag ab 59 Euro/Jahr:
Auch der Automobil-Club Verkehr nutzt das Angebot der Branchen-Größe New Motion, die nach eigenen Angaben Zugang zum größten Ladenetz in Europa gewährt. Rund 200.000 öffentliche Ladesäulen sind im Register, ein Großteil davon in Deutschland. Auch in Österreich und der Schweiz ist der Anbieter relativ stark vertreten. New Motion bietet per App oder Ladekarte Zugang zu den Säulen und übernimmt die Abrechnung, eigene Tarife gibt es aber nicht.
Nutzer zahlen das, was der jeweilige Betreiber verlangt, aktuell zwischen 36 und 61 Cent je nach Strom-Art. Dazu kommt eine Service-Gebühr von 0,35 Cent pro Ladevorgang. Die Ladekarte ist für ACV-Mitglieder kostenlos, zudem bietet der Autoclub seinen Mitgliedern einen speziellen Pannenservice. Wer mit leerer Batterie liegen bleibt, wird kostenlos zur nächsten Ladestation geschleppt.
ADAC – Standard-Mitgliedsbeitrag ab 54 Euro pro Jahr:
Deutschlands größter Autoclub bietet seinen Ladetarif unter eigener Marke an, nutzt aber das Lade- und Roaming-Netz von EnBW. Die Kostenstruktur orientiert sich am Viellader-Tarif der Süddeutschen, allerdings entfällt die ansonsten erhobene monatliche Grundgebühr von 5 Euro. Auch eine kostenlose Ladekarte als Alternative beziehungsweise Ergänzung zur Handy-App ist inklusive.
Die Stromkosten an angeschlossenen Ladesäulen liegen zwischen 29 Cent (AC) und 39 Cent (DC). Insgesamt gewährt EnBW in Deutschland, Österreich und der Schweiz Zugang zu 150.000 Ladepunkten – nach Unternehmensangaben das größte Netz in dieser Region. Allerdings wird an allen Säulen nach vier Stunden Standzeit eine Blockier-Gebühr von 10 Cent pro Minute fällig, die auf 12 Euro gedeckelt ist.
AvD – Standard-Mitgliedsbeitrag ab 35 Euro pro Jahr:
Beim ältesten deutschen Automobilclub besteht eine Kooperation mit Ladenetz.de, einem Zusammenschluss zahlreicher Stadtwerke. Die kommunalen Unternehmen betreiben selbst rund 3.000 Ladepunkte, dazu kommen die Säulen zahlreicher Roaming-Partner. Europaweit stehen nach Angaben des Unternehmens rund 140.000 Strom-Steckdosen zur Verfügung.
AvD-Mitglieder zahlen für die Ladekarte eine reduzierte monatliche Grundgebühr von 2 Euro, für die Kilowattstunde Wechselstrom werden bei angeschlossenen Stadtwerken 35 Cent fällig, Gleichstrom gibt es für 42 Cent. Bei den Roaming-Partnern kostet die Kilowattstunde 45 beziehungsweise 55 Cent. Blockier- oder Standzeitgebühren gibt es nicht. Auch Nicht-Mitglieder können die Charge-Karte des Vereins nutzen; die Monatsgebühr beläuft sich dann auf 4 Euro, für Fahrstrom werden zwischen 40 und 60 Cent fällig.
Für E-Autofahrer kann sich die Mitgliedschaft in einem Automobilclub durchaus lohnen. Durch eine Reduzierung der monatlichen Grundgebühr für den angeschlossenen Ladetarif beziehungsweise die reduzierten kWh-Preise ist die jährliche Grundgebühr möglicherweise schon wieder drin. Gerade bei Vielfahrern. Teilweise bieten die Clubs auch reduzierte Mitglieds-Beiträge oder spezielle Familientarife an, so dass eine genaue Kostenbilanz im Einzelfall lohnt. Dazu gibt es die weiteren Leistungen und Vergünstigen der Vereine – vom Pannendienst über die Rechtsberatung bis hin zu Versicherungen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.