Neue Gesellenprüfung in der Praxis
Im Mittelpunkt des Forums „Auto und Ausbildung“ stand die Neuordnung des Berufsbildes Kfz-Mechatroniker und deren Auswirkungen auf Kfz-Betriebe, Berufsschulen und die Gesellenprüfung.
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Welche Konsequenzen hat die Neuordnung des Berufsbildes Kfz-Mechatroniker für Betriebe, Berufsschulen und vor allem für Prüfungsausschüsse? Mit diesen Fragen befasste sich der Kongress „Auto und Ausbildung – Das Forum“. Rund 160 Ausbildungsprofis aus Betrieben, Innungen, Schulen und Verbänden waren dazu auf Einladung der Ausbildungsmagazine »autoFACHMANNN« und »autoKAUFMANN« im Würzburger Vogel Convention Center (VCC) zusammengekommen. Die Schirmherrschaft der Veranstaltung hatte der ZDK inne, als Sponsoren unterstützten Lucas-Nülle, Exponentia und Volkswagen Service Deutschland die Veranstaltung.
Um den Teilnehmern ein möglichst realistisches Bild von der praktischen Gesellenprüfung zu verschaffen, hatten die Organisatoren von „Auto und Ausbildung“ drei Stationen nachgebildet. Dort setzten sich „echte“ Azubis der Würzburger Franz-Oberthür-Schule unter der Anleitung und Beobachtung von jeweils drei Prüfern mit Aufgaben zu den neuen Themenbereichen „System Bremsmechanik“, „Hochvolttechnik“ und „Karosserieinstandhaltung“ auseinander. Friedrich Wilhelm Teutschbein und Oliver Becker, erfahrene Mitglieder des Kölner Prüfungsausschusses und Autoren des »autoFACHMANN«-Prüfungsvorbereiters, erläuterten den Teilnehmern als Moderatoren den Ablauf.
In einem einführenden Vortrag hatten Becker und Teutschbein zuvor auf die große Bedeutung einer sauberen Dokumentation der praktischen Gesellenprüfung hingewiesen. „Auf diese Weise entsteht Rechtssicherheit. Das kann sich als äußerst wichtig erweisen, wenn ein gescheiterter Prüfling gegen eine Entscheidung vor Gericht ziehen sollte.“ Dies gelte bei der neuen Gesellenprüfung genauso wie bei der alten. Die wichtigste Änderung sei – neben einigen neuen inhaltlichen Themen – eine verkürzte Prüfungszeit. Dies entlaste alle, die sich ehrenamtlich in den Prüfungsausschüssen engagieren. Darüber hinaus hätten sich einige Details bei der Gewichtung der Einzelergebnisse sowie bei der Bestehensregelung geändert.
Änderungen für Betriebe und Schulen
Zuvor hatte ZDK-Referent Joachim Syha erläutert, auf welche Neuerungen sich die Ausbildungsbetriebe einstellen müssen. Für alle Ausbildungsverträge ab dem 1. August 2013 gelte verpflichtend die neue Ordnung, während für zuvor bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse die alte Ordnung weiter gelte. Azubi und Betrieb müssen sich im neuen System für einen von fünf Schwerpunkten entscheiden: Pkw-; Nutzfahrzeug-, Motorrad-, System- und Hochvolt- oder Karosserietechnik. Für alle gelten die gleichen berufsprofilgebenden Kernpositionen, die in den ersten 18 Monaten bis zum ersten Teil der Gesellenprüfung vermittelt werden sollen. Danch erfolgt die Vermittlung der jeweiligen Schwerpunktthemen.
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