Neue Regeln für den Führerschein
Neues Jahr, neue Regeln: Am kommenden Samstag treten umfangreiche Änderungen zum Führerschein in Kraft. Laut TÜV Süd betreffen diese vor allem Motorradfahrer und jene, die mit Anhängern unterwegs sind.
Ab diesem Samstag, 19. Januar, gelten neue Regeln zum Führerschein. Besonders augenfällig ist dabei, dass die neuen Plastikkarten nicht mehr unbegrenzt gültig sind. Hintergrund ist die dritte EG-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006, die nun in nationales Recht umgesetzt wird. Fortan gilt: Ein neuer Führerschein muss nach 15 Jahren her. Alle alten Dokumente bleiben wie bisher uneingeschränkt bis Anfang 2033 gültig. Dann aber müssen selbst die bis in die achtziger Jahre ausgegebenen „grauen Lappen“ umgetauscht werden.
Hauptziel der Neuregelung ist laut einer Mitteilung des TÜV Süd mehr Verkehrssicherheit durch Einheitlichkeit in Europa: einheitliche Führerscheine, einheitliche Führerscheinklassen, einheitliche Regeln für die Aus- und Weiterbildung der Fahrprüfer sowie einheiliche Führerscheinklassen in ganz Europa. Denn bisher gilt babylonisches Fahrgewirr mit mehr als 100 verschiedenen Führerscheinen. Die neuen Plastikkarten sollen zudem Fälschern das Handwerk noch schwerer machen. Und sie müssen nach 15 Jahren neu beantragt werden, wenn auch ohne Prüfungen oder Gesundheitschecks für Motorrad und Pkw in Deutschland.
Ausgetauscht werden müsse nur das Dokument, sagt Marcellus Kaup, Führerscheinexperte des TÜV Süd. „Die Fahrerlaubnis selbst ist nach wie vor unbegrenzt gültig.“ Die bisherigen Führerscheine, so Kaup, behielten noch bis 18. Januar 2033 ihre Gültigkeit. Mit der neuen Karte gibt es zudem neue Führerscheinklassen. Wer schon eine Fahrerlaubnis hat, darf mindestens all das fahren, was bisher von der Genehmigung gedeckt war. „Führerschein-Neulinge erkundigen sich zusätzlich am besten bei ihrer Fahrschule oder der zuständigen Behörde“, so der Tipp des TÜV-Experten.
Neue Führerscheinklasse AM
Für Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern wird eine neue Klasse eingeführt. Denn für das Fahren von Mopeds und kleinen Rollern gab es bisher noch keine einheitliche Regelung in der EU. Für den Einstieg in die motorisierte Mobilität gilt zudem: Mindestalter 16 Jahre und eine umfangreiche Fahrausbildung. Die kleinste Klasse gilt übrigens auch für E-Bikes und Elektroroller mit einer maximalen Leistung bis zu 4 kW.
Führerscheinklasse A beschränkt
Diese Klasse entfällt und wird ersetzt durch die neue Klasse A2.
Führerscheinklasse A1
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Kilometern pro Stunde für den 16 und 17 Jahre alten Biker-Nachwuchs (Führerscheinklasse A1) wird ersatzlos gestrichen; die Leistungsbeschränkung von maximal 11 kW bei 125 Kubikzentimetern gilt weiter. Dabei darf das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überschritten werden.
Neue Führerscheinklasse A2
Mehr Leistung auf die Straße bringen dürfen dagegen Motorradfahrer ab 18 Jahren: anstatt 25 dann 35 kW in der neuen Klasse A2 (Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg). Für den Klassenaufstieg von A1 auf A2 oder A2 auf A gilt: Jeweils nach mindestens zwei Jahren mit praktischer Prüfung. Selbst beim Aufstieg in den unbegrenzten Fahrspaß der Klasse A. Mindestalter für den Direkteinstieg hier: 24 Jahre.
Führerscheinklasse „S“
Die Klasse S entfällt. Sie geht zusammen mit der Klasse M in die Klasse AM über.
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