Neue Abfallschlüssel trifft Kfz-Betriebe Neue Verordnung stuft mehr Batterien als gefährlich auf

Von Doris S. Pfaff 4 min Lesedauer

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Die Bundesregierung will die Abfallverzeichnungs-Verordnung ändern. Weil das Folgen auch für die Kfz-Betriebe hat, gab der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks seine Stellungnahme ab.

Blei-Säure-Altbatterien behalten den Abfallsschlüssel 16 06 01. Trotzdem rechnet der BIV-Kfz mit mehr Aufwand für Kleinmengenerzeuger und nennt dabei ausdrücklich Kfz-Werkstätten.(Bild:  Harald Heinritz/abfallbild.de)
Blei-Säure-Altbatterien behalten den Abfallsschlüssel 16 06 01. Trotzdem rechnet der BIV-Kfz mit mehr Aufwand für Kleinmengenerzeuger und nennt dabei ausdrücklich Kfz-Werkstätten.
(Bild: Harald Heinritz/abfallbild.de)

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) plant eine Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Anlass ist eine Überarbeitung des Europäischen Abfallverzeichnisses: Fast alle Altbatterien gelten künftig als gefährlicher Abfall, zahlreiche Abfallschlüssel kommen neu hinzu oder werden geändert. Für Kfz-Betriebe betrifft das vor allem Lithium-Fahrzeugbatterien, die einen neuen Abfallschlüssel erhalten, sowie Alkalibatterien, die erstmals als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) hat zum Referentenentwurf am 24. September 2026 fristgerecht Stellung genommen.

Das BMUKN hat den Referentenentwurf der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ am 9. September 2026 veröffentlicht. Der setzt den Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 um. Dessen neue Abfallarten gelten ab dem 9. Dezember 2026.