Dass die Corona-Reinigung eines reparierten Unfallfahrzeugs vor der Abholung durch den Kunden von der Versicherung übernommen werden muss, ist unstrittig. Wenn sich aber Servicekräfte schon zuvor mit einer Desinfektionsmaßnahme schützen wollen, geht das auf die Werkstatt – so sehen das die Gerichte.
(Bild: Rubbel)
Wenn ein Kfz-Betrieb ein Unfallfahrzeug vor und nach der Reparatur Corona-bedingt desinfiziert, darf er nur einen Teil der Kosten dafür einer Versicherung in Rechnung stellen. Und zwar jene, die für die Desinfektion vor der Abholung durch den Kunden anfallen. Das sagt ein Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen (Az.: 1 C 687/20), auf das der ADAC jüngst hingewiesen hat.
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der nach einem unverschuldeten Autounfall seinen Wagen in einer Werkstatt reparieren ließ. Neben den reinen Reparaturkosten wies die Rechnung auch 70 Euro für die Fahrzeug-Desinfektion aus. Denn der Wagen sei nach der Annahme ebenso wie vor der Rückgabe an den Kunden entsprechend gesäubert worden, um Corona-bedingte Risiken auszuschließen.
Die Versicherung verweigerte allerdings die Zahlung dieser Position, die Sache ging vor Gericht. Und das urteilte, dass nur die Kosten für die Desinfektion vor der Rückgabe von der Versicherung zu bezahlen waren. Denn diese Desinfektion diente dem Schutz des Geschädigten, damit er sich keiner erhöhten Infektionsgefahr durch die am Auto arbeitenden Menschen aussetzen musste.
Die Desinfektion vor der Hereinnahme des Autos in die Werkstatt dagegen sei für den Servicebetrieb eine interne Arbeitsschutzmaßnahme, die unter die Allgemeinkosten falle und keine eigenen Zahlungspflichten auslösen könne. Diesen Teil der Kosten durfte die Werkstatt somit nicht berechnen.
(ID:47104829)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.