GVO Regelungen für den Aftersales stehen offenbar vor Verlängerung
Anbieter zum Thema
Gute Nachrichten für den Aftersales: Die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) soll verlängert werden und nicht ersatzlos auslaufen. Das schließt der ZDK aus den Veröffentlichungen der EU-Kommission.

Die EU-Kommission erklärt in aktuellen Veröffentlichungen, eine Bewertung der Ende Mai 2023 auslaufenden Gruppenfreistellungsvorschriften für den Kraftfahrzeugsektor habe ergeben, dass sie ihren Zweck nach wie vor erfüllen. Ziel sei deshalb, die Kfz-GVO, die den Aftersales reguliert, um weitere fünf Jahre zu verlängern.
„Wir werten diese Nachricht als positives Signal, dass die Kfz-GVO verlängert werden soll“, sagt ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. „Das ist ein wichtiger Erfolg unserer intensiven Verbandsarbeit, der allen Kfz-Betrieben zugutekommen wird, ganz gleich ob markengebunden oder frei.“
-
4 Wochen kostenlos
-
Danach 16,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen