Umgang mit elektrischen Parkbremsen „Prüfer laufen Gefahr, Schäden zu produzieren“

Von Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 4 min Lesedauer

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Kein expliziter Schalter zur EPB-Betätigung, aber Bremsenprüfung wie gewohnt auf dem Rollen-Prüfstand? In dieser Situation können sich Werkstattmitarbeiter ebenso wie HU-Prüfer nur darauf verlassen, dass das Auto weiß, was man von ihm erwartet. Die Meinung der KÜS.

Wie hier beim Range Rover der Baureihe L460 existiert oft für die EPB kein expliziter Schalter. Stattdessen wird beim Range Rover die Getriebetaste P betätigt.(Bild:  Jaguar Land Rover)
Wie hier beim Range Rover der Baureihe L460 existiert oft für die EPB kein expliziter Schalter. Stattdessen wird beim Range Rover die Getriebetaste P betätigt.
(Bild: Jaguar Land Rover)

Moderne Pkw-Baureihen besitzen nahezu ausschließlich elektromechanische Parkbremsen (EPB). Was allerdings immer häufiger fehlt, ist ein expliziter Schalter zu deren Betätigung. Stattdessen wird die EPB beim Abstellen des Pkw automatisch sowie manuell über den Getriebeschalter P (ggf. auch als Notbremsfunktion) und/oder über ein Untermenü im Zentraldisplay (ggf. auch zur Hauptuntersuchung) aktiviert. Hinzu kommt die mitunter fehlende Erkennung von Rollen-Bremsenprüfständen durch die Fahrzeugsoftware. Das alles erschwert die Bremsenprüfung sowohl nach einer Reparatur als auch während der HU.

Von »kfz-betrieb« befragt, wie die KÜS generell zum Trend der Automobilhersteller steht, EPB ohne expliziten Schalter einzubauen, antwortete Roland Bernd, Pressereferent der Überwachungsorganisation: „Die automatische Prüfstandserkennung oder die Möglichkeit, einen Servicemodus einzustellen, sind grundsätzlich, den Prüfablauf betreffend, praktikable Methoden. Wird eine Funktionsstörung der Automatik ordnungsgemäß über das Kombiinstrument angezeigt, ist alles gut. Wenn aber die Sensorik oder die Steuereinheit aussetzt, kann es zu Schäden am Fahrzeug oder am Bremsenprüfstand kommen.“