Neue EU-Verkaufslabel Was Kfz-Betriebe bis 27. September umsetzen müssen

Von Doris S. Pfaff 4 min Lesedauer

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Autohändler müssen Verbraucher ab dem 27. September 2026 mit den neuen EU-Labeln über Gewährleistung und Herstellergarantien informieren. Der ZDK erinnert die Betriebe erneut daran, die verbleibenden Tage zu nutzen, denn die Umsetzung bringt einige Fallstricke mit sich.

Im Kfz-Betrieb müssen beim Verkauf von Waren neue EU-Verkaufslabel für mehr Verbraucherschutz verwendet werden.(Bild:  ProMotor)
Im Kfz-Betrieb müssen beim Verkauf von Waren neue EU-Verkaufslabel für mehr Verbraucherschutz verwendet werden.
(Bild: ProMotor)

Kfz-Betriebe aufgepasst: Ab 27. September muss ein neues Verkaufslabel verwendet werden. Wer die EU-weiten Vorgaben ignoriert, muss mit Abmahnungen rechnen, warnt der ZDK.

Wie berichtet, läuft die Frist in wenigen Tagen ab: Ab dem 27. September 2026 müssen Kfz-Betriebe ihre Kunden vor Vertragsabschluss mit EU-weit einheitlichen Labeln über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien informieren. Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der EU-Kommission. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatte seine Mitglieder bereits Ende 2025 auf die neuen Pflichten hingewiesen und die Anforderungen im Rundschreiben RE2026-042 vom 9. Juni 2026 konkretisiert.