Klimatechnik
Bunte Kunde
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Lange Zeit war der Klima-Sachkundenachweis ziemlich „einfarbig“ – es gab nur den einen. Doch jetzt wird’s diesbezüglich richtig bunt. Und ab März 2029 Jahren verlieren sämtliche „alten“ Nachweise ihre Gültigkeit. Was Sie deshalb tun müssen? Wir verraten es!
Es gibt kein Schwarz und kein Weiß, das ganze
Leben ist eine Schattierung von Grau. An dieser Aussage ist viel Wahres dran. Die Realität ist einfach viel zu komplex für ein simples Schubladenprinzip. Das trifft künftig auch auf ein kfz-technisches Servicethema zu: Klimaanlagen. Allerdings war dieses in Sachen notwendiger Schulungen bislang tatsächlich ein schwarz-weißes. Wenn man einen Sachkundenachweis erwerben wollte, gab es gemäß EG 307/2008 nur den einen.
Doch ab dem 13. März 2029 sieht die Sache ganz anders aus. Dann wird mit Inkrafttreten der Verordnung EU 2024/573 (F-Gase Verordnung) bzw. der entsprechenden Durchführungsverordnung EU 2025/1893 aus einem bislang einzigen Sachkundenachweis ein bunter Blumenstrauß an Nachweisen – der Verordnungsgeber spricht von „Bescheinigungen“ –, die man erwerben kann bzw. muss, möchte man auch weiterhin bzw. erstmals an Kfz-Klimaanlagen arbeiten.
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