E-Auto-Förderung Sonderrechten für E-Modelle werden verlängert

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Die CO2-Reduzierung im Straßenverkehr soll über den Umstieg auf E-Autos gelingen. Verschiedene Fördermaßnahmen machen die Stromer attraktiv. Bestimmte Vorrechte werden nun bis 2035 verlängert.

(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der Bundestag hat einer Verlängerung von Sonderrechten für Elektroautos zugestimmt. Kommunen können entsprechende Maßnahmen für eine Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen im Straßenverkehr ermöglichen. Entsprechende Regelungen im Elektromobilitätsgesetz, die Ende 2026 ausgelaufen wären, sollen bis Ende 2035 verlängert werden. Das soll den weiteren Ausbau der Elektromobilität fördern. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.

Bei den Sonderrechten geht etwa um das E-Kennzeichen – laut ADAC dürfen damit Elektrofahrzeuge in vielen Gemeinden kostenfrei parken oder auf Sonderfahrstreifen wie Busspuren fahren. Daneben besteht die Möglichkeit einer Ausnahme bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten. Hat das Auto ein E-Kennzeichen, braucht man außerdem seit Oktober 2026 keine Umweltplakette mehr, das Kennzeichen ersetzt quasi die Plakette. Daneben geht es um kostenfreie oder günstigere Parkplätze für E-Autos oder reservierte Parkflächen an Ladesäulen.

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