Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler muss sich wegen des Dieselskandals in München vor Gericht verantworten. Am Dienstag äußerte er sich erstmals selbst – und erhob schwere Vorwürfe gegen ehemalige Entwickler, aber auch die Staatsanwaltschaft.
Rupert Stadler erklärte, ihn hätten im Jahr höchstens zehn „blaue Meldungen“ über Probleme persönlich erreicht.
(Bild: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)
Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler hat im Prozess um manipulierte Dieselabgaswerte schwere Vorwürfe gegen die Münchner Staatsanwaltschaft und gegen ehemalige Audi-Motorenentwickler erhoben. Zugleich räumte er seine „firmenpolitische Verantwortung“ für die Schäden durch den Dieselskandal ein: „Dass es mir nicht gelungen ist, diesen Schaden zu verhindern, das mache ich mir persönlich zum Vorwurf“, sagte Stadler am Dienstag bei seiner ersten persönlichen Aussage vor dem Landgericht München.
Im Kreise der Motorenentwickler habe es an Unrechtsbewusstsein gefehlt. „Tarnen und Täuschen war lange Teil einer Arbeits-, vielleicht auch einer Angstkultur“, kritisierte Stadler. Wenn sie schon im Herbst 2015 „die Hosen runtergelassen“ und ihr Wissen offenbart hätten, wäre Audi viel erspart geblieben. Doch trotz Absetzung ihrer Chefs, eines Amnestie-Programms und Aufrufen zur Aufklärung hätten die Techniker leider weiter geschwiegen.
Verärgert zeigte sich Stadler über den Umgang der Münchner Staatsanwaltschaft mit seiner Person. „Die Staatsanwaltschaft hat nicht das Recht, mich bewusst schlechter als andere Verfahrensteilnehmer zu behandeln“. Er erwarte eine „faire und absolut neutrale Behandlung“, forderte der Ex-Audi-Chef. Er wolle nicht politisch instrumentalisiert und im Prozess „als Galionsfigur“ missbraucht werden.
Die Anklage wirft Stadler vor, er habe es ab September 2015 zumindest für möglich gehalten, dass auch in Europa Dieselautos mit geschönten Abgaswerten verkauft wurden. Trotzdem habe Stadler Produktion und Verkauf gut ein Jahr lang weiterlaufen lassen, um den Umsatz der VW-Tochter nicht zu gefährden.
Stadler weist Vorwürfe zurück
Stadler wies das entschieden zurück. Nach der Aufdeckung des Dieselskandals bei VW-Vierzylinder-Motoren durch die US-Umweltbehörde im September 2015 habe der Entwicklungschef der Audi-Sechszylinder-Diesel dem Audi-Vorstand versichert, „dass der V6 TDI keine Prüfstandserkennung habe“. Er habe betont, dass „der Grundsatz Rolle gleich Straße gelte“. Umso größer sei der Schock gewesen, als die US-Behörden im November 2015 auch dem V6-Motor eine illegale Software vorwarfen. Darauf seien der Verkauf eingestellt und leitende Motorenentwickler beurlaubt worden.
Techniker hätten dem Vorstand weiterhin versichert, „dass der Sechszylinder-Diesel den europäischen Zulassungsbedingungen entspricht“. Denn dieser habe eine ganz andere Warmlauffunktion als der in den USA. So vereinbarte Audi mit dem Kraftfahrt-Bundesamt zwar freiwillige Serviceaktionen zum Austausch von Software. Aber bis Januar 2018 wurden in Europa noch 120.000 Autos mit überhöhtem Stickoxid-Ausstoß verkauft. Die Anklage wirft Stadler wegen dieser Fahrzeuge Betrug an Autokäufern, strafbare Werbung und mittelbare Falschbeurkundung bei Zulassungsbehörden vor.
Mit Stadler zusammen stehen der ehemalige Audi-Motorenchef und Porsche-Technikvorstand Wolfgang Hatz sowie zwei leitende Ingenieure vor Gericht. Ihre Anklage wiegt schwerer: Sie sollen ab 2008 mehr als 400.000 Dieselmotoren so manipuliert haben, dass sie Abgastests bestehen, auf der Straße aber mehr Stickoxide ausstoßen.
Anwalt fordert Prozess-Stopp wegen Corona
Stadler trug dem Landgericht München eine Stunde lang vor, was er als Audi-Vorstandschef und VW-Vorstandsmitglied alles um die Ohren gehabt hat. Detailliert schilderte er seine Arbeitsabläufe. Bis zu 200 E-Mails täglich seien bei seinem Sekretariat eingegangen, einen Großteil davon habe er nie gesehen. In seinem Büro in Ingolstadt sei er bestenfalls ein paar Stunden pro Woche gewesen. Im Jahr hätten ihn höchstens zehn „blaue Meldungen“ über Probleme persönlich erreicht. Er habe keine Erinnerung, dass er selbst an dem „Schadentisch“ mit dem Problem der Abgasreinigung befasst gewesen sei.
Stand: 08.12.2025
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Das Landgericht geht nach Aktenlage bisher davon aus, dass Stadler Betrug an den Autokäufern nicht durch aktives Tun, sondern durch Unterlassen anzulasten sei.
Der Anwalt des angeklagten Ingenieurs Giovanni P. warf dem Gericht vor, trotz Corona-Pandemie den Prozess weiterzuführen, sei unverantwortlich und gefährlich. Er dürfe so nicht länger stattfinden. Der Vorsitzende Richter sagte, der Saal in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim entspreche allen Anforderungen.