Subaru: Neue Garantien sollen Kunden binden

Von Dr. Martin Achter

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Händler der Allradmarke können Autokäufern künftig Anschluss- und Gebrauchtwagenpolicen anbieten. Dies soll auch im Geschäft mit Fremdfabrikaten helfen.

Die neuen Neuwagenanschluss- und die Gebrauchtwagengarantien für Subaru-Kunden sind europaweit gültig.
Die neuen Neuwagenanschluss- und die Gebrauchtwagengarantien für Subaru-Kunden sind europaweit gültig.
(Foto: Achter / Redaktion »kfz-betrieb«)

Subaru-Händler können künftig mit zwei neuen Garantieprodukten für Kundenbindung sorgen. Wie der Importeur Subaru Deutschland am Donnerstag im hessischen Friedberg mitteilte, stehen den Vertragspartnern seit Kurzem eine Neuwagenanschluss- und eine Gebrauchtwagengarantie zur Verfügung. Die Garantieprodukte entwickelte der Allradspezialist in Zusammenarbeit mit dem Spezialversicherer Car Garantie (CG). Ein Kundenkontaktprogramm unterstützt die Händler bei der Ansprache von Fahrzeughaltern.

Mit der Neuwagenanschlussgarantie können Subaru-Händler Kunden Schutz über die fünfjährige Herstellergarantie hinaus anbieten, und zwar für einen Zeitraum von ein bis drei Jahre. Die Garantie deckt wichtige Baugruppen ab, beispielsweise Motor, Getriebe und Elektrik, und gilt bis zu einer Laufleistung von 200.000 Kilometern.

Fahrzeughalter können die Policen gleich beim Kauf oder innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erstzulassung bei einer Laufleistung von maximal 160.000 Kilometern abschließen. Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Eigentümer ihre Autos innerhalb der vorgeschriebenen Intervalle zur Inspektion oder Wartung in die Werkstatt bringen. Die Anschlussgarantie geht beim Weiterverkauf eines Fahrzeugs an den neuen Eigner über.

Bis zu 24 Monate Gebrauchtwagengarantie

Die Gebrauchtwagengarantie „Subaru Stars“ können Kunden für maximal 24 Monate abschließen. Sie erstreckt sich ebenfalls auf alle wichtigen Baugruppen und ist nicht allein auf Subaru-Fahrzeuge beschränkt.

24 Monate Laufzeit mit „Subaru Stars“ sind möglich bei Fahrzeugen bis sieben Jahre nach Erstzulassung mit einer Laufleistung von maximal 100.000 Kilometern. Für Fahrzeuge bis zum zwölften Jahr nach Erstzulassung gibt es Garantien mit zwölfmonatiger Laufzeit.

Präsentierten kürzlich auf einer Subaru-Partnertagung in Berlin die neuen Garantieprodukte (von links): Bernhard Becklönne (Direktor Vertrieb CG), Rudolf F. Wohlfarth (CEO Emil Frey Gruppe Deutschland), Axel Berger (Vorstandsvorsitzender CG) und Volker Dannath (Geschäftsführer Subaru Deutschland). Zum Vergrößern bitte anklicken.
Präsentierten kürzlich auf einer Subaru-Partnertagung in Berlin die neuen Garantieprodukte (von links): Bernhard Becklönne (Direktor Vertrieb CG), Rudolf F. Wohlfarth (CEO Emil Frey Gruppe Deutschland), Axel Berger (Vorstandsvorsitzender CG) und Volker Dannath (Geschäftsführer Subaru Deutschland). Zum Vergrößern bitte anklicken.
(Foto: Car Garantie)

Die Car Garantie übernimmt für den Kunden – abhängig von der Laufleistung – Lohn- und Materialkosten. Bei den Materialkosten müssen Eigner mit der Anschlussgarantie ab 50.000 Kilometern Laufleistung einen Eigenanteil tragen. Gleiches gilt bei der Gebrauchtwagengarantie ab einer Laufleistung von 70.000 Kilometern. Der Eigenanteil ist laut Car Garantie nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelt.

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