Lief die Einführung der Partikelzählung lange Zeit streng nach Plan, so ist seit Kurzem klar: Ohne eine „Übergangsregelung“ wird es doch nicht funktionieren. Und diese bedeutet für etliche Werkstätten einen nicht unerheblichen Wetteinsatz. Anders ausgedrückt: Wetten, dass Sie bis zum 1.1.2023 keinen Partikelzähler haben werden, selbst wenn Sie ihn rechtzeitig bestellt haben?
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