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69218125 (Bild: gemeinfrei)

Verweigerung der Restzahlung ist rechtsmissbräuchlich

Eine Versicherung kann nicht unerwartet einen kleinen Teilbetrag in der Schadenregulierung verweigern, indem sie plötzlich die Legitimität der zugrunde liegende Kostenabtretung anzweifelt. Derartige Zweifel müssen vor Beginn der Regulierung geprüft und angemeldet werden.

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