Ein Autokäufer setzte seinem Verkäufer nach einem ersten erfolglosen Versuch, Mängel an der Lackierung zu beheben, eine Frist für eine zweite Nachbesserung. Noch vor Ablauf dieser Frist trat er allerdings vom Kauf des Fahrzeugs zurück – zurecht, wie der Bundesgerichtshof jetzt urteilte.
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