Prävention Verdacht der Geldwäsche vermeiden

Von Silvia Lulei

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Auch seriöse Kfz-Händler können in den Verdacht der Geldwäsche geraten. Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe von zehn Jahren. Das lässt sich vermeiden, wenn Händler konsequentes Risikomanagement betreiben.

Der Verdacht der Geldwäsche kommt schnell auf, lässt sich aber nur schwer wieder beilegen. Die Dekra hat ein Konzept entwickelt, wie Kfz-Betriebe sich schützen können.
Der Verdacht der Geldwäsche kommt schnell auf, lässt sich aber nur schwer wieder beilegen. Die Dekra hat ein Konzept entwickelt, wie Kfz-Betriebe sich schützen können.
(Bild: Copyright: AtelierBusche Dieselstr. 13 71332 Waiblingen)

Jedes Jahr gehen dem Staat etwa 100 Millionen Euro an Steuergeldern wegen Geldwäsche verloren. Dabei steht auch der Kfz-Handel im Fokus der Behörden. Bei so großen Handelsvolumen wie im Automobilhandel werden die Behörden schnell hellhörig und verlangen von den Betrieben mehr Transparenz.

Unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der Herkunft von Einnahmen. Die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) an den Kfz-Handel sind umfassend und vielschichtig: Dazu zählen unter anderem die Implementierung eines Risikomanagements, das Benennen eines geschulten Geldwäschebeauftragten sowie interne Sicherheitsmaßnahmen. Bei Nichtbeachtung des GwG drohen hohe Strafen. Das reicht von empfindlichen Bußgeldern bis hin zu Haftstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren in schweren Fällen.

Aufsichtsbehörden prüfen regelmäßig

Um dem Automobilhandel bei diesem heiklen Thema zur Seite zu stehen, bietet die Dekra das einstündige Webinar „Geldwäscheprävention im Kfz-Handel“ an acht Terminen im September und Oktober an. Die Geldwäschebeauftragte Daniela Rennings und der Produktleiter Datenschutz und Geldwäscheprävention Klaus-Peter Junk informieren darüber, was den Kfz-Handel für Missbrauch zur Geldwäsche so attraktiv macht und was der Handel beachten muss, um Bußgelder zu vermeiden. Rennings und Junk geben auch Tipps, wie man sich in Kontrollfällen am besten verhalten sollte.

Die Gefahr einer Kontrolle hat zugenommen. Die Anforderungen an das neue Geldwäschegesetz, das seit 26. Juni 2017 gilt, wurden immer wieder angepasst und verschärft. Insofern sind die Aufsichtsbehörden geradezu aufgefordert, regelmäßig zu überprüfen, ob die neuen Regelungen eingehalten werden.

Darüber hinaus rät Dekra, das Geldwäschegesetz nicht isoliert zu betrachten, sondern den Datenschutz bei der Implementierung des Risikomanagements gleich einzubeziehen. Experten der Dekra können den Kfz-Betrieb nach einem definierten Maßnahmenkatalog unter die Lupe nehmen und den Handel dabei unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen im Betrieb umzusetzen. Zudem kann Dekra einen nach dem GwG geforderten Geldwäschebeauftragten stellen, der dafür sorgt, dass die geforderten Maßnahmen eingehalten werden.

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