Wegen Corona: VW und Audi verlängern Neuwagen- und Anschlussgarantie

Von Christoph Seyerlein

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Was passiert mit Garantieansprüchen, wenn Kunden wegen der Corona-Pandemie ihren Händler nicht rechtzeitig aufsuchen können? Dieses Problem gehen VW und Audi nun mit neuen Maßnahmen an.

Audi will seinen Kunden wegen Corona mehr Spielraum geben.
Audi will seinen Kunden wegen Corona mehr Spielraum geben.
(Bild: Audi)

VW und Audi gewähren ihren Kunden eine Verlängerung von Neuwagen- und Anschlussgarantie. Wie die Hersteller am Donnerstag mitteilte, führen sie diese Maßnahme kurzfristig in zahlreichen Märkten ein. Vielen Kunden sei es wegen der Corona-Krise nicht möglich, Vertragswerkstätten aufzusuchen und ihre Garantieansprüche wahrzunehmen, begründeten die Marken.

Die Verlängerung gilt bei VW für alle Fahrzeuge, die in Europa oder für den europäischen Markt produziert wurden. Bei Audi bezieht die Maßnahme auch Autos aus Brasilien, Mexiko und Indien mit ein, deren Neuwagen- beziehungsweise -Anschlussgarantie im Zeitraum zwischen 1. März 2020 und 31. Mai 2020 ausläuft beziehungsweise ausgelaufen ist. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie oder spätestens am 31. August 2020.

„Packen an, um Zukunft unserer Handelsbetriebe zu sichern“

VW-Vertriebsvorstand Jürgen Stackmann teilte mit: „Wir freuen uns, unseren Kunden mit der dreimonatigen Garantieverlängerung eine direkte und unbürokratische Lösung anbieten zu können.“ Horst Hanschur, Leiter Retail Business Development und Customer Services, erklärte: „Wir möchten unseren Kunden in diesen schwierigen Zeiten entgegenkommen und mehr Spielraum geben, um benötigte Werkstattbesuche zu organisieren.“

Viele VW- und Audi-Partner hätten noch geschlossen oder würden den Betrieb gerade erst wieder hochfahren. „Daher packen wir jetzt gemeinsam an vielen Stellhebeln an, um unseren Kunden dennoch ein Premium-Erlebnis mit unserer Marke zu ermöglichen und die Zukunft unserer Handelsbetriebe zu sichern“, so Hanschur.

Die Begrenzung der Laufleistung bleibt bei der Anschlussgarantie im Zuge der Verlängerung bestehen. Falls in einem Markt eine Neuwagengarantie mit Laufleistungsbegrenzung vergeben wurde, gilt dies ebenso. Sollte sich die Verlängerung der Neuwagengarantie mit dem Beginn der Anschlussgarantie überschneiden, wird der Start der Anschlussgarantie kostenlos um drei Monate nach hinten geschoben.

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