Lange Zeit kannten die Preise von Young- und Oldtimern nur eine Richtung: nach oben. Nun geht es in vielen Fällen nach unten. Das hat auch Konsequenzen auf die Versicherung. Darauf sollten Besitzer eines automobilen Klassikers dringend achten.
Unfallfrei oder nicht? Gerade bei Oldtimern ist die Überprüfung oftmals ein Ding der Unmöglichkeit.
(Bild: Knoop)
In den vergangenen Jahren geschah es regelmäßig: Plötzlich passte der Wert nicht mehr. Soll heißen, dass aufgrund der Marktentwicklung mit stetig steigenden Preisen für Young- und Oldtimer der aktuelle Fahrzeugwert plötzlich den Wert übertraf, den der Autobesitzer gegenüber der Versicherung einst angegeben hatte. Das war meist dann sehr ärgerlich, wenn im Schadenfall nur auf Basis des Versicherungswertes reguliert wurde – hier bekam der Besitzer nur den „alten“, niedrigeren Wert erstattet. Doch zwischenzeitlich sind die kontinuierlichen Preis- beziehungsweise Wertsteigerungen bei vielen Oldies Geschichte.
Je nach Fahrzeugsegment ist ein gleichbleibendes Preisniveau zu verzeichnen oder auch ein (deutlich) fallendes. Insbesondere die Typen, die in den vergangenen Jahren sprunghaft teurer wurden, verlieren derzeit wieder an Wert. Hat man den Zuwachs gegenüber der Versicherung jeweils bekannt gegeben, sollte man in der jetzigen Phase ebenfalls reagieren und den Versicherungswert dem Marktwert anpassen, um nicht zu viel Prämie zu bezahlen. Ansonsten gibt es keine Auswirkungen ...
Wenn der Versicherer versucht, den Wert zu drücken
Dr. jur. Götz Knoop, Fachanwalt Verkehrsrecht und Spezialist im Oldtimerrecht, erklärt: „Wer glaubt, wenn er einen höheren, über dem Marktwert liegenden Wert versichert hat, dass dieser im Schadenfall auch als Basis für eine Regulierung dient, der liegt falsch!“ Reguliert werde nur bis zum tatsächlichen, also aktuellen, Marktwert – nicht darüber hinaus. Theoretisch seien andere Vereinbarungen mit dem Versicherer denkbar, aber nur äußerst selten anzutreffen, so der Fachanwalt.
Götz Knoop von der Rechtsanwaltskanzlei Knoop, Albers & Hanke vertritt auch die Interessen von Oldtimerbesitzern und von im Classic Business agierenden Unternehmen.
(Bild: Cornelia Walter)
Besonders ärgerlich ist, wenn die Versicherung dem Fahrzeugeigentümer im Schadenfall vorhält, dass die Wertigkeit des Fahrzeugs aufgrund bislang nicht erkannter Aspekte nicht so hoch ist, wie ihr gegenüber angegeben wurde. Im Klartext: Es könnten Unfallschäden vorhanden sein, welche die Wertigkeit mindern.
„Die Versicherungswirtschaft ist hinsichtlich der Informationssammlung zu Fahrzeugen wirklich gut aufgestellt“, schildert Knoop die Lage. So existiere eine Datenbank mit dem Namen „HIS“ (Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft). Darin würden nahezu alle regulierten Versicherungsfälle eingestellt. Dann, wenn im Vorleben eines Fahrzeuges schon einmal ein Schaden über eine Versicherung abgewickelt wurde, spricht vieles dafür, dass dieser Schaden in HIS hinterlegt ist. Selbst bei Autos, die importiert wurden, gibt es Informationsmöglichkeiten; spezialisierte Privatunternehmen liefern diese.
Versicherungswert sollte zum Zeitwert passen
Eine Versicherung, die einen Schaden reguliert, nimmt nahezu immer Einblick in HIS. Sind dort Vorschäden zu finden, werden diese auch dem Anspruchssteller vorgehalten. „Dies hat zwei Auswirkungen“, erklärt Anwalt Knoop. Zum einen falle der Wert, da es sich schließlich um ein „Unfallfahrzeug“ handelt.
Zum anderen würden Versicherer auch nicht davor zurückschrecken, bei einem Reparaturschaden schlicht zu behaupten, dass die jetzt geltend gemachten Defekte noch solche aus dem vorangegangenen Unfall seien. Dummerweise sehe die Rechtsprechung hier die Beweislast beim Anspruchssteller. Dieser müsse also darlegen und beweisen, dass die Aufwendungen des jetzigen Schadenfalls auf dem jüngsten Ereignis beruhten und nicht etwa auf dem vorherigen.
„Man kann also nur die Empfehlung aussprechen, anhand eingeholter Gutachten dem Versicherer den realistischen Fahrzeugwert mitzuteilen, sodass dann ein Versicherungswert Grundlage des Versicherungsvertrags wird, welcher dem tatsächlichen Fahrzeugwert möglichst nahekommt“, so der Rat des Fachmanns.
Stand: 08.12.2025
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Das, was zu Zeiten steigender Fahrzeugwerte gilt, nämlich den aktuellen Wert gegenüber der Versicherung zu melden, gilt umgekehrt in Zeiten fallender Fahrzeugwerte genauso, nur eben vor einem anderen Hintergrund. Im ersten Fall will man nicht in den Bereich der Unterversicherung geraten, um gegebenenfalls den vollen Schaden erstattet zu bekommen. Und in letzterem Fall will man nicht in die Überversicherung geraten, um bei der Versicherungsprämie zu sparen.