Wettbewerbszentrale klagt gegen Skoda wegen Ölwechsel-Vorgaben

Von Andreas Grimm

Ölwechsel und Öl-Nachfüllung konnten Autobesitzer bislang noch selbst erledigen. Doch damit ist nun Schluss, zumindest bei Skoda. Der Importeur informiert nicht mehr offen, welches Öl in den Motor gehört. Das ruft Verbraucherschützer auf den Plan.

Skoda Auto Deutschland wird von der Wettbewerbszentrale München verklagt, weil exakte Angaben zum Motoröl in den Betriebsanleitungen neuer Modelle fehlen.
Skoda Auto Deutschland wird von der Wettbewerbszentrale München verklagt, weil exakte Angaben zum Motoröl in den Betriebsanleitungen neuer Modelle fehlen.
(Bild: Skoda)

Die Wettbewerbszentrale München streitet sich mit Skoda Auto Deutschland aktuell vor dem Landgericht Darmstadt über fehlende Angaben zur Motorölspezifikationen für einen Ölwechsel bei aktuellen Modellen des Herstellers (Az. 12 O 92/20). Damit werde dem Fahrzeughalter die Möglichkeit genommen, das zugelassene Motoröl zu kaufen, um einen Ölwechsel selbst vorzunehmen, das Öl zum Wechsel in die Werkstatt mitzubringen oder ihr mitzuteilen, welches Motoröl verwendet werden soll, kritisiert die Wettbewerbszentrale. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Laut Rechtsanwalt Andreas Ottofülling informiert Skoda in neueren Bedienhandbüchern lediglich, der Autofahrer solle im Falle eines notwendigen Ölwechsels oder einer Ölnachfüllung „die für Ihr Fahrzeug richtige Motorölspezifikation in einem Fachbetrieb erfragen“. Sollte kein Öl der richtigen Spezifikation verfügbar sein, könne der Fahrer bis zum nächsten Ölwechsel maximal einen halben Liter Öl bestimmter, nun auch genannter, Spezifikationen nachfüllen. Explizit weist Skoda im Bedienhandbuch aber darauf hin, „das Öl von einem Fachbetrieb wechseln zu lassen“.

Ölgeschäft für Werkstätten äußerst wichtig

Seit wann Skoda in seinen Bedienungsanleitungen keine konkreten Spezifikationen für den Ölwechsel mehr angibt, ist unklar. Allerdings wurde die Beschwerde, die die Wettbewerbszentrale aus dem Branchenumfeld und nicht von Privatpersonen erreichte, mit den Unterlagen für mehrere Skoda-Modelle belegt.

Über die Gründe der Maßnahme könne er nur mutmaßen, sagte Ottofülling im Gespräch mit »kfz-betrieb«. Bekanntlich sei aber das Ölgeschäft mit einer hohen Marge für die Werkstätten verbunden und die Skoda-Maßnahme geeignet, diese Umsätze den Partnerwerkstätten zu sichern. Dazu passten Hinweise aus der Branche, dass auch andere Fabrikate künftig ähnlich verfahren wollen. „Konkrete weitere Fälle wurden uns bislang aber nicht angezeigt“, stellte Ottofülling klar.

Abmahnung nicht akzeptiert

Die Wettbewerbszentrale hatte den Importeur zunächst wegen der vermuteten Wettbewerbswidrigkeit abgemahnt, was Skoda jedoch nicht akzeptierte. Der Importeur sei der Auffassung, dass jeder Skoda-Fahrer die Spezifikationen in einer Partnerwerkstatt erfragen könne. Zudem gebe es keine rechtliche Verpflichtung zur Dokumentation der Spezifikationen in den Handbüchern.

Zumindest aber ist das Vorgehen eine Abkehr von der „seit Jahrzehnten gelebten Praxis“ der Autobauer, die Motorölspezifikationen anzugeben, moniert die Wettbewerbszentrale. Zudem fehlten bei den aufgeführten Notfall-Nachfüllölen die dem durchschnittlichen Verbraucher gebräuchlichen Angaben zur Ölspezifikation wie etwa „5W-40“.

Rechtlich sieht die Wettbewerbszentrale in der geänderten Praxis einen Verstoß gegen § 5a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UWG. Nach dieser Vorschrift handelt unlauter, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die er je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. „Die Angabe der Motorölspezifikation ist eine solche wesentliche Information“, sind sich die Münchener Wettbewerbshüter sicher.

Darüber hinaus sei der Fahrzeughersteller nach produkthaftungs- und produktsicherheitsgesetzlichen Regelungen gehalten, dem Verbraucher alle für den Gebrauch eines Fahrzeugs notwendigen technischen Informationen zu geben, erläutert die Wettbewerbszentrale weiter. Ohne die Angaben laufe der Autofahrer Gefahr, seinen Motor durch das falsche Öl zu beschädigen.

Von Skoda Auto Deutschland war auf Anfrage von »kfz-betrieb« am Donnerstag zunächst keine Aussage zu den Hintergründen zu bekommen.

(ID:46962513)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung