Online-Fahrzeugvermittlung ZDK hat Bedenken wegen Carwow-Übernahme durch Mobile.de

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Das Bundeskartellamt teilt die Bedenken des ZDK bei der Übernahme von Carwow durch den Marktführer mobile.de nicht und hat dem Vorhaben zugestimmt. Der ZDK erhob wettbewerbsrechtliche Bedenken.

Die Fusion zwischen den beiden Onlineverkaufsbörsen für Fahrzeuge darf kommen. Das Bundeskartellamt hat der Übernahme von Carwow durch mobile.de zugestimmt.(Bild:  KI-generiert)
Die Fusion zwischen den beiden Onlineverkaufsbörsen für Fahrzeuge darf kommen. Das Bundeskartellamt hat der Übernahme von Carwow durch mobile.de zugestimmt.
(Bild: KI-generiert)

Die Übernahme durch mobile.de darf wie berichtet über die Bühne gehen: Das Bundeskartellamt hat am 8. Oktober 2026 den Erwerb des deutschen Carwow-Geschäfts durch die Oak Germany Buyer GmbH, die Muttergesellschaft von mobile.de, freigegeben. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatte zuvor fristgerecht ein Hauptprüfverfahren (Phase II) und eine Untersuchung der Geschäftspraktiken von mobile.de gefordert. Die Behörde sah dafür keinen Anlass.

Das Bundeskartellamt ordnet die Geschäfte der beiden fusionswilligen Plattformen wie folgt ein: Mobile.de vermittelt vor allem Gebrauchtwagen von Händlern an Privatkunden. Carwow konzentriert sich auf Neuwagen: Nutzer konfigurieren Fahrzeuge verschiedener Marken und erhalten anschließend Händlerangebote. Beide Plattformen vermitteln außerdem Leasingverträge, was jedoch nicht zu ihrem Kerngeschäft zählt.