EU-Vorgaben ZDK platziert Bedenken zum „Recht auf Reparatur“

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Mit einer bundesweiten Kampagne macht derzeit das Kfz-Gewerbe auf die Risiken des EU-Rechts für den Gebrauchtwagenhandel aufmerksam. Bei Treffen mit Bundespolitikern fordert der Verband Nachbesserungen.

Austausch in Itzehoe im Autohaus Eskildsen: (v. l.) LV-Hauptgeschäftsführer Jan-Nikolas Sontag, Präsidentin Nina Eskildsen vom Landesverband des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein, Bundestagsabgeordneter Mark Helfrich (CDU) und Geschäftsführin Lena Marie Dühring (Autohaus Eskildsen).(Bild:  Landesverband des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein)
Austausch in Itzehoe im Autohaus Eskildsen: (v. l.) LV-Hauptgeschäftsführer Jan-Nikolas Sontag, Präsidentin Nina Eskildsen vom Landesverband des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein, Bundestagsabgeordneter Mark Helfrich (CDU) und Geschäftsführin Lena Marie Dühring (Autohaus Eskildsen).
(Bild: Landesverband des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein)

Mit der Kampagne „Politik im Autohaus“ sucht der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) derzeit gezielt den Austausch mit der Politik, um auf die praktischen Folgen aktueller Gesetzesvorhaben hinzuweisen. Im Fokus der Gespräche des Kfz-Gewerbes mit den Politikern steht die Umsetzung des EU-Rechts zum „Recht auf Reparatur“, bei der der Gebrauchtwagenhandel erhebliche Risiken sieht. Tempo ist gefragt, denn schon am 10. Juni könnte im Bundestag die letzte Chance auf Nachbesserung sein.

In der Kreishandwerkerschaft Braunschweig trafen deshalb Vertreter des niedersächsischen Kfz-Gewerbes den Bundestagsabgeordneten Carsten Müller. An dem Gespräch nahmen Karl-Heinz Bley, Präsident des Landesverbands Kfz-Gewerbe Niedersachsen, Oliver Schatta, Kreishandwerksmeister und Obermeister der Kfz-Innung Braunschweig, Christian Metje, Geschäftsführer des Landesverbands, Kim Cleve von der Kfz-Innung Braunschweig sowie Malte Wessels, Seniorreferent Politik beim ZDK, teil.

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Im Mittelpunkt standen das geplante „Recht auf Reparatur“ sowie die künftige Ausgestaltung der Pkw-Kennzeichnung im Rahmen der Pkw-EnVKV. Nach Einschätzung des Kfz-Gewerbes birgt insbesondere das „Recht auf Reparatur“ das Risiko unbeabsichtigter Nebenwirkungen. Ziel müsse es sein, Reparaturen zu stärken, ohne zusätzliche Haftungsrisiken für den Gebrauchtwagenhandel zu schaffen. Andernfalls drohten Einschränkungen beim Fahrzeugangebot und steigende Preise für Verbraucher, so die Position des ZDK.

Hintergrund ist auch eine parallel zum EU-Recht auf Reparatur geänderte Warenkaufrichtlinie, die Kraftfahrzeuge – anders als beim „Recht auf Reparatur“ – nicht ausdrücklich ausnimmt. In der Kombination beider Regelwerke befürchtet der ZDK für den Gebrauchtwagenhandel erhebliche Belastungen und kaum absehbare Risiken.

Politiker zeigen sich offen für Problematik

Der Austausch in Braunschweig wurde von den Teilnehmern als besonders relevant bewertet, da Müller dem Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz angehört, der derzeit eine Empfehlung zum Gesetzentwurf des Bundeskabinetts erarbeitet. Müller habe sich im Gespräch offen für die vorgetragenen Argumente gezeigt, betonte Bley. Das insgesamt zweieinhalbstündige Gespräch habe gezeigt, dass der vom ZDK eingeschlagene Weg, direkt mit politischen Entscheidern ins Gespräch zu gehen, richtig sei. Auch mit der SPD als Koalitionspartner werde ein Austausch angestrebt.

Auch in anderen Landesverbänden haben Bundestagsabgeordnete Treffen mit Vertretern des Kfz-Gewerbes in ihren Wahlkreisen zugesagt. So organisierte das Kfz-Gewerbe Schleswig-Holstein mit Präsidentin Nina Eskildsen und Geschäftsführer Jan-Nikolas Sontag in Itzehoe im Autohaus Eskildsen ein Treffen mit dem Bundestagsabgeordneten Mark Helfrich (CDU) sowie in Husum mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Leif E. Bodin. Auch in Mecklenburg-Vorpommern fand „Politik im Autohaus“ statt: Dort trafen sich Vertreter des Kfz-Gewerbes, darunter Geschäftsführerin Reneé Werner, mit Georg Günther (MdB).

ZDK-Gespräche auch direkt in Berlin

Parallel führt ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler Gespräche mit Bundestagsabgeordneten in Berlin, ebenfalls mit dem Ziel, auf die Folgen der geplanten Gesetzgebung hinzuweisen. Sollte der vorgelegte Entwurf unverändert angenommen werden, fürchtet das Kfz-Gewerbe neben den Risiken für den Gebrauchtwagenhandel, dass die EU ihr eigentliches Ziel – mehr Nachhaltigkeit – verfehlt. Steigende Haftungsrisiken beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen könnten dazu führen, dass sich Händler aus dem Geschäft mit älteren Fahrzeugen zurückziehen. In der Folge würde sich der Handel stärker in den privaten Bereich verlagern – mit möglichen Nachteilen für den Verbraucherschutz, da dort keine Gewährleistungsansprüche bestehen.

„Wir sind nicht gegen das ‚Recht auf Reparatur‘ – das ist von jeher unser Ansinnen und unser Geschäft. Es geht uns darum, die Folgen der neuen Haftungsrisiken abzufangen, die durch die Änderung der Warenkaufrichtlinie entstehen“, so Bley.

Letzte Chance: Anhörung am 10. Juni im Bundestag

Am 10. Juni wird der Gesetzentwurf im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung beraten, der anschließend eine Empfehlung abgibt. Werden die Bedenken des Kfz-Gewerbes dabei nicht berücksichtigt, gilt eine Zustimmung zum Entwurf in der vorliegenden Form als wahrscheinlich.

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