Die erste Stufe der neuen EU-Regeln für Reparatur- und Wartungsinformationen gilt seit Mittwoch. Trotzdem hat sich die Situation für die freien Werkstätten kaum geändert. Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg mahnt die Hersteller an.
Obwohl die neue EU-Richtlinie Hersteller verpflichtet, gewisse Fahrzeugdaten freien Werkstätten zugänglich zu machen, sind sie weiterhin gesperrt.
(Bild: ProMotor)
Weniger als die Hälfte der freien Werkstätten hat vollen Zugriff auf die Daten und Informationen, die für die Reparatur moderner Autos nötig sind. Bei den Vertragswerkstätten der Hersteller liegt die Quote bei 93 Prozent. Das geht aus einer Befragung hervor, die die EU-Kommission im Juni zusammen mit ihrer Überprüfung der Wettbewerbsregeln für den Kfz-Sektor veröffentlicht hat.
Seit Mittwoch gilt die erste Stufe der neuen EU-Regeln, die die Hersteller zur Öffnung ihrer Diagnose-Schnittstellen verpflichten. Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg kündigte an, die Hersteller daran zu messen, was davon in den Werkstätten ankommt. Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß: „Ein Anspruch, der in einer Verordnung steht, ist noch kein Zugang in der Werkstatt. Die Umfrage der EU-Kommission zeigt, wie groß die Lücke bei den freien Betrieben ist. Wir erwarten von den Herstellern, dass sie diese Lücke jetzt schließen. Die Werkstatt vor Ort muss ein modernes Auto vollständig reparieren können, mit oder ohne Markenvertrag.“
Stufenplan tritt bis Juni 2028 in Kraft
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/699, die die EU-Typgenehmigung um einen Stufenplan für den Zugang zu Diagnose sowie Reparatur- und Wartungsinformationen ergänzt. Seit Mittwoch (23. September) müssen die Fahrzeughersteller den Herstellern von Diagnosegeräten die Informationen liefern, damit deren Geräte neuere Fahrzeuge diagnostizieren können. In der Werkstatt kommt das erst an, sobald der jeweilige Geräteanbieter die Schnittstelle eingebaut hat.
Am 23. Dezember folgt die nächste Stufe mit den Schnittstellen für Variantencodierung, Ersatzteilzuordnung und der Programmierung von Steuergeräten sowie der älteren Fahrzeugtypen. Im Juni 2027 müssen die Hersteller die Reparatur- und Wartungsinformationen zum einzelnen Fahrzeug über diese Schnittstellen bereitstellen. Im Juni 2028 gilt der Plan vollständig, einschließlich der Software-Updates.
Verband: Praxis entscheidet sich in den kommenden Monaten
Für Autofahrer ändere sich zunächst nichts, teilte der Verband mit. In den kommenden Monaten entscheide sich aber, was das Diagnosegerät einer Werkstatt an einem neuen Auto leisten könne und dürfe. Das betreffe vor allem Betriebe, die mehrere Marken betreuen und mit dem Gerät eines unabhängigen Anbieters arbeiten. Eine öffentliche Erklärung eines Herstellers dazu, welche Informationen er ab wann und zu welchen Bedingungen bereitstellt, liegt dem Verband nach eigenen Angaben bislang nicht vor.
Schon heute kauften vor allem freie Betriebe den Zugang zu den nötigen Informationen teuer ein, so der Verband. Mit jedem neuen Modell werde es ohne geregelten Zugang schwieriger oder gar unmöglich, Wartungen durchzuführen oder Ersatzteile anzulernen. Die freie Werkstattwahl der Autofahrer hänge daher am Datenaustausch.
Baden-Württemberg stellt drei Forderungen an die Hersteller
Der Verband fordert verlässliche Termine, Preise, die ein mittelständischer Betrieb tragen kann, und gleiche Bedingungen für freie und markengebundene Werkstätten. Bis zur zweiten Stufe am 23. Dezember will er bei seinen Mitgliedsbetrieben abfragen, was von der neuen Herstellerpflicht in der Werkstatt angekommen ist.
Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß sagte: „Ein Anspruch, der in einer Verordnung steht, ist noch kein Zugang in der Werkstatt. Die Umfrage der EU-Kommission zeigt, wie groß die Lücke bei den freien Betrieben ist. Wir erwarten von den Herstellern, dass sie diese Lücke jetzt schließen. Die Werkstatt vor Ort muss ein modernes Auto vollständig reparieren können, mit oder ohne Markenvertrag.“
In Baden-Württemberg gibt es rund 5.400 Kfz-Betriebe, markengebundene wie freie. Je mehr von ihnen ein modernes Auto vollständig warten und reparieren könnten, desto eher blieben den Kunden Auswahl, kurze Wege und bezahlbare Preise, so der Verband.
Delegierte Verordnung trat am 23. Juni in Kraft
Zum Hintergrund: Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/699 vom 23. März 2026 ändert Anhang X der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858, wurde am 3. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 23. Juni 2026 in Kraft. Sie regelt erstmals detailliert, welche Sicherheitsmaßnahmen der Hersteller beim Zugang zu OBD-Informationen zulässig sind und wo die Grenze zur unzulässigen Zugangsbeschränkung verläuft. Anlass war laut Branchenmedien ein EuGH-Urteil (C-296/22), nach dem Cybersicherheitsmaßnahmen der Hersteller den freien Wettbewerb nicht einschränken dürfen.
Stand: 08.12.2025
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