OEM-Datenzugänge
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Gute Nachrichten für freie Betriebe, die an Daten- und Serviceportalen von Fahrzeugherstellern anklopfen: Ein neuer „delegierter Rechtsakt“ der Europäischen Kommission verschafft ihnen jetzt noch besseren und umfänglicheren Einlass in die Serviceclubs der OEMs.
Jeder kennt ihn: den Liegenbleiber. Speziell freie Werkstätten kennen außerdem den Draußenbleiber. Gemeint ist jener Kfz-Betrieb, der nicht einer Marke angehört und dennoch Zugang zu Informationen bzw. Services eines Fahrzeugherstellers benötigt, um das Produkt seines Kunden angemessen („gemäß Herstellervorgaben“) warten und instand setzen zu können. Dafür benötigt dieser Zugriff auf das, was man im Zeitalter der „Internetisierung“ landläufig mit Portal bezeichnet: den digitalen Zugang zu einer OEM-Daten-Plattform. Doch genau damit sah es jahrelang schlecht aus; die Fahrzeugindustrie verwehrte freien Betrieben den Zugriff auf ihre Datenbanken komplett oder sie selektierte – so wie ein Türsteher.
Das rief bereits zu Euro-3/4-Zeiten die europäischen Gralshüter der Gerechtigkeit auf den Plan: Kurzerhand verdonnerte die EU die Hersteller dazu, auch freien Werkstätten Zugang zu ihren Daten zu gewähren. Der Haken an der Sache: Sie hatten vergessen, jenen eine Strafe anzudrohen, die sich nicht an ihre neuen Vorschriften hielten. Und wer hielt sich nicht an diese? Richtig, fast sämtliche Hersteller! Erst mit Einführung der Euro-5/6-Gesetzgebung und dem Druckmittel „Entzug der Typgenehmigung“ kamen die OEMs in die Puschen. Doch auch dann zeigten sich in der Praxis noch diverse Löcher und Lücken, durch die der eine oder andere Fahrzeughersteller schlüpfte und freie Werkstätten (und andere „unabhängige Marktteilnehmer“) in Sachen Daten und Zugänge benachteiligte.
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