Wheels & Crime: Episode 11 0 % Zinsen, 100 % Täuschung: Unlautere Werbung im Autohandel nimmt zu

Von Silvia Lulei 1 min Lesedauer

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Lockvogel-Angebote, lächerlich niedrige Leasingraten und versteckte Kosten im Kleingedruckten: Ansgar Klein, Präsident des Bundesverbandes freier Kfz-Händler, spricht in der neuen Folge von „Wheels & Crime“ über unlautere Werbung und wie Autohändler selbst zu fairem Wettbewerb beitragen können.

Für eine bessere Wettbewerbsposition missachten Händler auch gerne mal das Endpreisgebot. Vielmehr locken sie mit niedrigen Raten, zinslosem Darlehen und „vergessen“, die Überführungskosten anzugeben.(Bild:  Gemini / Gemini 3 Pro Image / KI-generiert)
Für eine bessere Wettbewerbsposition missachten Händler auch gerne mal das Endpreisgebot. Vielmehr locken sie mit niedrigen Raten, zinslosem Darlehen und „vergessen“, die Überführungskosten anzugeben.
(Bild: Gemini / Gemini 3 Pro Image / KI-generiert)

Ein BMW X5 für 190 Euro im Monat, ein Neuwagen für 80.400 Euro mit einer Leasingrate von nur 366 Euro – solche Angebote klingen verlockend, sind aber häufig der Einstieg in ein böses Erwachen für Verbraucher. Das sagt Ansgar Klein, Vorstand und Präsident des Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK), in der aktuellen Episode des Podcasts „Wheels & Crime“. Im Gespräch mit Podcast-Host Silvia Lulei zieht Klein eine besorgniserregende Bilanz: Die Zahl der Wettbewerbsverstöße im Autohandel hat sich innerhalb eines Jahres verdreifacht.

Während der BVfK im gesamten Jahr 2025 fünf Fälle wegen unlauterer Werbung anzeigte, waren es bis August 2026 bereits zehn Abmahnungen. „Nicht jede Anzeige führt zu einer Abmahnung“, differenziert Klein. Bei fehlendem Vorsatz belasse man es häufig bei einer schriftlichen Ermahnung. Der Trend sei jedoch eindeutig: Die Branche kämpft mit einer zunehmenden Zahl fragwürdiger Werbemethoden.

Das Problem mit dem Endpreis

Ein Klassiker unter den Verstößen sind nicht eingerechnete Überführungskosten. Diese liegen oft im vierstelligen Bereich und dürften laut Endpreisgebot nicht nachträglich aufgeschlagen werden. Doch vor der Gefahr, das Ranking in Online-Börsen zu verschlechtern, nehme man es im Handel nicht immer so genau: „Wenn ich einen obligatorischen Preisbestandteil herausnehme, bringt mich das oft zehn bis 15 Plätze weiter nach oben“, erklärt Klein. Auch Förderprämien dürften nicht vorab vom Endpreis abgezogen werden – sie stünden schließlich nicht jedem Käufer in gleicher Höhe zur Verfügung.

BVfK-Präsident Ansgar Klein tritt für fairen Wettbewerb ein. Der Verband sei allerdings „keine Wettbewerbspolizei“.(Bild:  BVfK)
BVfK-Präsident Ansgar Klein tritt für fairen Wettbewerb ein. Der Verband sei allerdings „keine Wettbewerbspolizei“.
(Bild: BVfK)

Leasingrate verschleiert tatsächlichen Kaufpreis

Besonders anschaulich schildert Klein einen aktuell laufenden Fall: Ein Neuwagen wird für 80.400 Euro angeboten, kombiniert mit einer Leasingrate von 366 Euro über zwei Jahre. Nach Ablauf der Laufzeit hat der Kunde davon gerade einmal 1.000 Euro amortisiert – die Schlussrate liegt dann fast auf Höhe des ursprünglichen Kaufpreises. „Eine seriöse Finanzierung dieses Fahrzeugs würde eine monatliche Rate von über 1.100 Euro bedeuten, nicht 366 Euro“, so Klein. Der BVfK hat den betroffenen Händler bereits abgemahnt, eine Unterlassungserklärung liegt vor – der Fall gilt jedoch noch nicht als abgeschlossen.

Der Verband versteht sich explizit nicht als „Wettbewerbspolizei“, sondern reagiert auf Meldungen. Die kommen häufig von Händlern, die sich über die Praktiken ihrer Wettbewerber beschweren. 80 bis 90 Prozent der Fälle würden außergerichtlich gelöst, der Rest lande vor Gericht, erläutert Verbandspräsident Klein. Für den Verband ist die Arbeit finanziell defizitär: Einer Abmahnpauschale von 256 Euro stünden reale Fallkosten von bis zu 3.000 Euro gegenüber, so Klein.

Rat an Verbraucher und Händler

Verbrauchern rät Klein, Angebote sorgfältig zu vergleichen, nachzurechnen und sich im Zweifel von einer unbeteiligten Person begleiten zu lassen, sonst könne es passieren, dass ´nach dem Kaufrausch die Kaufreue komme. Händlern gibt er mit auf den Weg, Lockvogel-Angebote nicht als Kavaliersdelikt zu behandeln. Denn diese würden am Ende der gesamten Branche schaden.

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