Untersuchungen der Allianz zeigen, dass ein Drittel der Verkehrsunfälle sich auf Ablenkung des Fahrers zurückführen lassen. Doch der Versicherer gibt nicht nur dem Smartphone die Schuld – er fordert auch Änderungen beim Bedienkonzept der Fahrzeughersteller.
Dr. Lucie Bakker, Mitglied des Vorstandes, und Vorstandsvorsitzender Frank Sommerfeld führten neben anderen Experten durch das Programm beim 14. Allianz Motor Day.
(Bild: Rosenow – VCG)
Die Bedienung des Smartphones in der Hand ist während der Fahrt aus guten Gründen verboten. Doch zum einen halten sich längst nicht alle Autofahrerinnen und -fahrer daran, und zum zweiten gibt es im Auto noch weitere Ablenkungsquellen. Und diese verursachen große Probleme in Sachen Verkehrssicherheit. Das zeigte der Versicherungskonzern Allianz bei seinem 14. Allianz Motor Day am 21. Oktober auf dem Gelände des Allianz-Zentrums für Technik in Ismaning bei München mit beeindruckenden Zahlen.
Zuerst zur Größe des Problems. Laut den polizeilichen Unfallstatistiken gehen gerade einmal 1,4 Prozent der erfassten Unfälle auf Ablenkung zurück. Diese geringe Zahl ist darauf zurückzuführen, dass die Unfallermittler eindeutige Beweise für eine Smartphone-Nutzung oder eine andere Quelle der Ablenkung benötigen – und diese gibt es offenbar kaum. Die Allianz kommt in ihrer aktuellen Studie jedenfalls zu einem sehr viel höheren Anteil. Ihre Analysen weisen auf einen Anteil von mehr als 30 Prozent hin. Damit ist Ablenkung bei mindestens jedem dritten Unfall entweder der unmittelbare Auslöser oder ein entscheidender mitwirkender Faktor.
Dreifach erhöhtes Unfallrisiko bei abgelenktem Fahrer
Eine gemeinsame Studie des AZT und des auf kognitive Modellierung spezialisierten Unternehmens Cognibit haben erstmals nachgewiesen, wie stark sich Ablenkung in bestimmten Verkehrssituationen auf das Kollisionsrisiko auswirken kann. Diese Berechnungen basieren auf einem kognitiven Fahrermodell und realen Blickdaten aus einer umfangreichen Fahrzeugstudie.
In einem simulierten Notbrems-Szenario auf der Autobahn stieg der Anteil der Unfälle von 18,2 Prozent bei aufmerksamen Fahrern auf 54,3 Prozent bei abgelenkten Fahrern. In einem Szenario, bei dem ein Kind unvermittelt die Fahrbahn betritt, erhöhte sich die Unfallquote von 3,9 Prozent auf 11,2 Prozent. Besonders alarmierend: In 39 Prozent dieser Fälle reagierten die abgelenkten Fahrer überhaupt nicht.
„Wir gehen inzwischen davon aus, dass mindestens jeder dritte Verkehrsunfall auf Ablenkung zurückzuführen ist. Das ist deutlich häufiger als bislang angenommen“, sagte Frank Sommerfeld, CEO der Allianz Versicherungs-AG. „Besonders alarmierend: In unseren Untersuchungen schnitten abgelenkte Fahrer in kritischen Situationen sogar schlechter ab als Fahrer mit einem simulierten Blutalkoholwert von 0,8 Promille. Ablenkung ist demnach in einigen Situationen noch gefährlicher als Alkohol am Steuer – und kein Kavaliersdelikt. Ablenkung sollte gesellschaftlich ebenso geächtet werden wie Alkohol am Steuer.“
Komplexe Bedienkonzepte lenken ebenfalls ab
Die Allianz führte dabei die Ablenkung nicht nur auf die Nutzung des Smartphones während der Fahrt zurück. Vielmehr wies sie auch nach, dass die Bedienung moderner Fahrzeuge über einen Touchscreen mit oft komplexer Menüstruktur ebenfalls zu einer längeren Abwendung des Blicks von der Fahrbahn führen kann – mit den oben beschriebenen Folgen. ,
„Unsere Forschung zeigt, dass derselbe Bedienvorgang in einem Fahrzeug bis zu 25 Prozent weniger visuelle Aufmerksamkeit beanspruchen kann als in einem anderen. Das macht deutlich: Ablenkung ist nicht nur eine Frage des Verhaltens, sondern auch der Benutzeroberfläche. Das Cockpit selbst ist zu einem Bildschirm geworden, der mit der Straße um die Aufmerksamkeit des Fahrers konkurriert. Aber ein Auto ist kein Smartphone. Wenn es um Sicherheit geht, muss Design der Funktion folgen“, sagte Dr. Klaus-Peter Röhler, Vorstandsmitglied der Allianz SE, auf dem Motor Day.
„Für eine sichere Fahrzeugbedienung braucht es verbindliche Empfehlungen, welche Funktionen über physische Schalter und welche per Touchscreen gesteuert werden sollten. Gleichzeitig sollten wissenschaftliche Erkenntnisse zur Mensch-Maschine-Interaktion konsequent genutzt werden, um Touchscreen-Bedienungen so auszugestalten, dass sie den Fahrer möglichst wenig vom Verkehrsgeschehen ablenken“, ergänzte Dr. Christian Sahr, Leiter des AZT.
Auch die Autofahrer wünschen sich mehr Knöpfe
Auch die Autofahrer sehen die touchscreenbasierte Bedienung durchaus kritisch. Nach einer aktuellen Allianz-Umfrage unter deutschen Autofahrern sehen 77 Prozent der Befragten in der zunehmenden Digitalisierung des Fahrzeugs einen Treiber für mehr Ablenkung am Steuer. Entsprechend groß ist der Wunsch nach einfacherer Bedienung: Über zwei Drittel der Befragten (70 Prozent) sprechen sich für klassische Schalter und Tasten statt verschachtelter Touchscreen-Menüs aus.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Im Rahmen der Veranstaltung stellte der Versicherer drei Forderungen auf, um dem Problem der Ablenkung im Straßenverkehr beizukommen.
1. An die Fahrzeughersteller: „Relevante Funktionen müssen leicht zugänglich und jederzeit bedienbar sein, zum Beispiel auch per Schalter. Fahrzeughersteller müssen Bedienkonzepte konsequent an den Anforderungen des realen Fahrbetriebs ausrichten. Sicherheitskritische Funktionen wie Scheibenwischer, Blinker, Abblend- und Fernlicht, Warnblinker sowie Scheibenheizung und -entfrostung müssen schnell und intuitiv erreichbar sein. Bedienelemente sollten permanent zugänglich bleiben, entweder über physische Bedienelemente oder über klar definierte, ständig verfügbare Bereiche auf dem Touchscreen.“
2. An die Regulierungsbehörden: „Regulierungs- und Vollzugsbehörden sollten das Thema Ablenkung systematisch angehen, beginnend mit einer einheitlichen Erfassung. Wirksame Regulierung, Durchsetzung und Technologien zur Überwachung von Ablenkung können dazu beitragen, riskantes Verhalten zu verhindern, das Verständnis für das Problem zu verbessern und Unfälle aufgrund von Ablenkung zu reduzieren. Da Fahrzeuge zunehmend digitaler werden, müssen sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Durchsetzungsmaßnahmen weiterentwickeln, um neuen Ursachen für Ablenkung Rechnung zu tragen.“
3. An die Autofahrer: „Trotz aller technischen Unterstützung bleibt die Aufmerksamkeit des Fahrers der entscheidende Sicherheitsfaktor. 87 Prozent der Befragten in Deutschland sehen die Hauptverantwortung für die Vermeidung von Ablenkung bei sich selbst. Fahrerassistenzsysteme können unterstützen, den Fahrzeuglenker jedoch nicht ersetzen. Umso wichtiger sind Aufklärung, Fahrerschulungen und wirksame Hinweise im Fahrzeug, um das Bewusstsein der Fahrer für die Risiken von Ablenkung nachhaltig zu stärken.“