ASA-Verband: Investitionsbereitschaft der Kfz-Betriebe ist endlich

Autor Steffen Dominsky

Des einen Leid, des anderen Freud: Den guten Umsätzen der deutschen Werkstattausrüster 2018 stehen die Ausgaben der Werkstätten gegenüber. „Die haben Grenzen“, sagte ASA-Präsident Frank Beaujean.

Anbieter zum Thema

Vor allem in Sachen Bremsprüfstand musste so mancher Kfz-Betrieb in letzter Zeit viel Geld investieren.
Vor allem in Sachen Bremsprüfstand musste so mancher Kfz-Betrieb in letzter Zeit viel Geld investieren.
(Bild: Holz/»kfz-betrieb«)

Aus Sicht des Bundesverbands der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen (ASA) war das vergangene Jahr ein gutes. Verständlich: Immerhin spülten diverse gesetzliche Vorgaben für Bremsprüfstand, Scheinwerferprüfplatz und AU reichlich Aufträge und damit Geld in die Kassen der Mitglieder. „Unsere Mitglieder haben in allen Produktbereichen gute bis sehr gute Ergebnisse erzielt“, sagte der ASA-Präsident Frank Beaujean anlässlich eines Pressegesprächs.

In allen drei Produktkategorien investieren Kfz-Betriebe „erhebliche Beträge“, um auch künftig amtliche Fahrzeugprüfungen im eigenen Haus anbieten zu können. Beaujean betonte aber, dass das Investitionsbudget der Betriebe endlich sei. Umso unverständlicher sei das Preisdumping, das manche Betriebe bei der Haupt- und Abgasuntersuchung betreiben. „Diese Untersuchungen rechtfertigten einen angemessenen Preis“, sagte der ASA-Präsident.

Positiv fiel Beaujeans Rückblick auf die Jubiläums-Automechanika aus, die 25. seit dem Start 1971. So zeigten sich die Besucher nach Angaben der Verbandsmitglieder „sehr interessiert, gut informiert“ und offen für „gehaltvolle Gespräche“. Als kleiner Wermutstropfen bleibt die Premiere der erstmals parallel ausgetragenen „Reifen“, die hinter den Erwartungen vieler Aussteller und Gäste zurückblieb. Für das kommende Jahr rechnet der Verband mit weiterem Wachstum für seine Mitglieder, getrieben vor allem durch Investitionen in Abgasmessgeräte für Euro-6/VI-Fahrzeuge.

Zudem geht der Verband von einem deutlichen Schub der Elektromobilität aus. Getrübt werden die positiven Einschätzungen für 2019 vor allem durch ungewisse Entwicklungen im Export. Der weltweit zunehmende Protektionismus könnte im Jahr 2019 konkrete negative Effekte auf die Absatzsituation haben, und aggressive Billigkonkurrenz aus Asien erschwert den Werkstattausrüstern das Auslandsgeschäft zunehmend.

Nicht nur eitel Sonnenschein

Bei genauer Betrachtung zeigte sich laut ASA-Verband zudem eine Kehrseite des vom Gesetzgeber ausgelösten Investitionsfeuerwerks in HU-Prüftechnik: Die Betriebe würden an anderer Stelle sparen, beispielsweise bei der Geräteausstattung in den Dialogannahmen. Es bleibt abzuwarten, ob sie damit bereits den sich andeutenden Trend zu einer verstärkt personalisierten und weniger technisierten Annahme vorwegnehmen, die sich auf das Kundengespräch und eine kamerabasierte Istzustandsermittlung beschränkt.

Auch die nötigen Investitionen in andere Ausrüstungsfelder wie höherklassige Reifendienstgeräte – zum Beispiel Achsmessanlagen, Wucht- und Montiermaschinen – werden laut Bernhard Hoffmann, dem ASA-Fachbereichsleiter Reifendienst und Achsmessgeräte, vernachlässigt, da die Betriebe die HU ganz oben auf die Prioritätenliste setzen.

Keine Atempause

Zurzeit noch Zukunftsmusik, aber bereits eine Vorankündigung wert ist die für 2019 geplante neue DGUV-Regel 109-009. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) modernisiert die Regel für die Kfz-Instandhaltung und ersetzt die in die Jahre gekommenen Vorläufer BGR 157 und GUV-R 157. Sie regelt nicht nur den Unfallschutz in Kfz-Werkstätten oder Landmaschinenbetrieben, sondern erfasst laut Jürgen Spieker, Beirat im ASA-Verband, praktisch alle Bereiche der Werkstatt – vom Batterieladen über Lackierarbeiten bis zur Luftreinhaltung und dem Umgang mit alternativen Antrieben oder speziellen Maschinen. Darunter fallen beispielsweise auch Rollenbremsprüfstände. Hier wird wahrscheinlich der automatische Anlauf verboten werden. Die finanzielle Verschnaufpause für Betriebe, die die HU-getriebenen Investitionen gestemmt haben, dürfte also nur kurz ausfallen.

Neues bei der Abgasuntersuchung

Hingegen bereits zum 1. Januar greift eine weitere Neuerung in Sachen AU: Ab dann werden die zulässigen Grenzwerte für Euro-6/VI-Motoren herabgesetzt. Für die gilt dann nicht mehr der „Plakettenwert“ beim Diesel oder 0,2 Vol.-% CO beim Benziner, sondern generell der Grenzwert von k = 0,25 bzw. 0,1 Vol.-% CO. Aus diesem Grund wurden für AU-Geräte neue „Fehlergrenzen“ (Diesel) bzw. „Genauigkeitsklassen“ (Benziner) definiert.

Beim Diesel beträgt die Fehlergrenze k = 0,1, beim Benziner ist es die Genauigkeitsklasse 0. „Wir gehen davon aus, dass circa ein Drittel der in Betrieben und Prüfstellen vorhandenen AU-Geräte der Genauigkeitsklasse 0 entsprechen. Etwa 45 Prozent wurden als Klasse-1-Geräte in Verkehr gebracht und sind auf Klasse 0 umrüstbar. 25 Prozent lassen sich nicht umrüsten“, so Harald Hahn, Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose.

Mit anderen Worten: Werkstätten müssen kontrollieren, inwieweit ihre Messtechnik diese Anforderungen erfüllt. Tut sie es nicht, dürfen AU-Betriebe ihr Equipment aufrüsten lassen oder müssen es durch neue Prüftechnik ersetzen. Allerdings besteht keine Aufrüstpflicht. Der AU-Betrieb darf auch mit dem bestehenden Equipment weiterhin prüfen, dann allerdings beschränkt auf Modelle bis einschließlich Euro 5/V.

(ID:45616967)