Autokauf: Händler haftet für Serienfehler

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Automobilhändler haften für produktionsbedingte Fehler - auch bei Gebrauchtfahrzeugen.

Ein Auto darf nichts nach rechts oder links, sondern muss immer gerade aus fahren, wenn der Fahrer seine Hände vom Steuer nimmt. Ansonsten kann der Käufer den Pkw an den Händler zurückgeben. Das gilt nach dem Urteil des LG Frankfurt/Main (Az.: 2-02 O 470/05) auch, wenn - wie in diesem Fall - ein Serienfehler vorliegt, für den der Händler nichts kann. Darauf macht Rechtsanwältin Dr. Susanne Creutzig, Köln, aufmerksam.

"Hier sind," so Creutzig, "zwei Besonderheiten zu beachten. Zum Einen haftet der Autohändler auch für Fehler, die nicht aus seinem Risikobereich stammen. Denn er hat den Pkw ja nicht produziert. Zum anderen handelte es sich im Streitfall nicht um einen neuen, sondern um einen gebrauchten Pkw, einen Audi A4 Cabrio."

Das Gericht sprach dem Kläger den Anspruch auf Rückgabe des Audi zu, obwohl der Käufer mit ihm über 115.000 Kilometer trotz dieser Beanstandung gefahren war. Dafür hat er eine Nutzungsentschädigung von rund 14.500 Euro zu zahlen.