Recht auf Reparatur Händler sollen ältere Fahrzeuge nur noch in Kommission anbieten

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

Auf den Gebrauchtwagenhandel kommen harte Zeiten zu: Ältere Fahrzeuge sollten Händler nur noch in Kommission nehmen, wenn das EU-Gesetz „Recht auf Reparatur“ in der geplanten Form umgesetzt wird, rät der ZDK.

Wenn das Szenario so kommt, wie vom ZDK befürchtet, dürften Kunden weniger ältere Gebrauchte im Handel finden. Auch die Inzahlungnahme des Alten beim Neukauf könnte schwierig werden. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Wenn das Szenario so kommt, wie vom ZDK befürchtet, dürften Kunden weniger ältere Gebrauchte im Handel finden. Auch die Inzahlungnahme des Alten beim Neukauf könnte schwierig werden.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die Kritik des Kfz-Gewerbes verhallt ungehört: Trotz intensiver Lobbyarbeit hat der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz keine Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung des europäischen „Rechts auf Reparatur“ empfohlen. Für den Gebrauchtwagenhandel könnten die Konsequenzen erheblich sein.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht durch die geplante Regelung wachsende Haftungsrisiken – insbesondere beim Handel mit älteren Fahrzeugen. Als direkte Reaktion rät der Verband seinen Mitgliedsbetrieben, entsprechende Fahrzeuge künftig nicht mehr im Eigenhandel zu verkaufen, sondern ausschließlich als Kommissionsware zu vermitteln, sofern keine zusätzliche Garantieabsicherung besteht.