Recht auf Reparatur
Händler sollen ältere Fahrzeuge nur noch in Kommission anbieten
Auf den Gebrauchtwagenhandel kommen harte Zeiten zu: Ältere Fahrzeuge sollten Händler nur noch in Kommission nehmen, wenn das EU-Gesetz „Recht auf Reparatur“ in der geplanten Form umgesetzt wird, rät der ZDK.
Die Kritik des Kfz-Gewerbes verhallt ungehört: Trotz intensiver Lobbyarbeit hat der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz keine Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung des europäischen „Rechts auf Reparatur“ empfohlen. Für den Gebrauchtwagenhandel könnten die Konsequenzen erheblich sein.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht durch die geplante Regelung wachsende Haftungsrisiken – insbesondere beim Handel mit älteren Fahrzeugen. Als direkte Reaktion rät der Verband seinen Mitgliedsbetrieben, entsprechende Fahrzeuge künftig nicht mehr im Eigenhandel zu verkaufen, sondern ausschließlich als Kommissionsware zu vermitteln, sofern keine zusätzliche Garantieabsicherung besteht.
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