Kalibrierungs-Chaos: Welchen Aufschub die Länder gewähren

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Rheinland-Pfalz

Bis eine ausreichende Anzahl akkreditierter Kalibrierdienstleister zur Verfügung steht, ist ein lediglich gültig geeichtes Abgasmessgerät vorzuhalten.

Nach der Akkreditierung einer ausreichenden Anzahl von Kalibrierlaboren ist bei einer dieser Stellen sogleich ein Antrag auf Kalibrierung des Geräts zu stellen.

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