Bremen
Vor dem Hintergrund der noch nicht ausreichenden Anzahl von akkreditierten und arbeitsfähigen Kalibrierdienstleistern auf dem Markt kann in Abstimmung mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bis zum 30.9.2019 bei Vorliegen einer gültigen Eichung das AU-Messgerät weiterverwendet werden, wenn eine Kalibrierung verbindlich beauftragt wurde.
Termin: 30. September 2019
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