Für Autohäuser ist der erneute Lockdown aus Sicht laut Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg ein Desaster und nicht nachvollziehbar. Auch in NRW fordert das Kfz-Gewerbe, den Autohandel aus dem Verkaufsverbot auszuklammern.
Michael Ziegler, Präsident des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg, fürchtet für seine Betriebe Umsatzverluste in Milliardenhöhe.
(Bild: Seyerlein/»kfz-betrieb«)
„Im Gegensatz zu stark frequentierten Einrichtungen ist der Automobilhandel in puncto Corona-Ansteckung ungefährlich“, kritisiert Michael Ziegler, Präsident des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, die Schließung der Showrooms im Kfz-Handel.
„Die Verkaufsräume für Autos sind vergleichsweise extrem groß, und die Kundendichte ist sehr gering. Auf Hunderten oder teils Tausenden Quadratmetern gibt es bestenfalls eine Handvoll Kunden. Da ist es schwer nachvollziehbar, dass der Autohandel vom 16. Dezember bis zum 10. Januar schließen soll. In dem Zeitraum gehen den Autohandelsbetrieben Baden-Württembergs geschätzte 1,7 Milliarden Euro verloren. Dies ist für die finanziell bereits vom Frühjahrs-Lockdown gebeutelten Betriebe ein Desaster.“
Das Kfz-Gewerbe trage sinnvolle Corona-Maßnahmen wie Hygienekonzepte mit, aber: „Das Jahresendgeschäft ist für den Autohandel sehr wichtig, erstens zur Abmilderung des ersten Lockdowns im Frühjahr und zweitens, weil die Mehrwertsteuersenkung nur bis 31. Dezember greift, die einige Käufer gerne noch mitgenommen hätten“, so Ziegler.
Am Ende verhindere der Lockdown im schlechtesten Fall selbst den Verkauf an Kunden, die aufgrund nicht wirtschaftlicher Reparaturen oder eines Unfalls ihr Fahrzeug verloren hätten, aber auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen seien und schnell Ersatz bräuchten.
Appell an die Politik, wenigstens die Auslieferung zuzulassen
Um die schlimmsten Folgen des Lockdowns abzumildern, sei es für den Automobilhandel zumindest wichtig, bereits bestellte oder online verkaufte Fahrzeuge ausliefern zu können. „Wir appellieren daher an die Politik, Kommunen und Landratsämter, es den Autohäusern zu ermöglichen, die zum Jahresende auslieferbereiten Fahrzeuge zulassen und an Kunden übergeben zu können. Dazu müssen die Zulassungsstellen geöffnet bleiben“, so Ziegler.
Weiter sagt er: „Für Kunden, die die Mehrwertsteuersenkung wegen des Lockdowns nicht mehr in Anspruch nehmen können und Fahrzeuge bestellt haben, bedarf es einer Übergangsregelung, die die Senkung nachträglich bei Auslieferung ihrer Fahrzeuge im Jahr 2021 ermöglicht.“
Denn die Mehrwertsteuersenkung sei im Fahrzeughandel von der Bundesregierung als Ersatz für eine Kaufprämie gedacht und Teil des Bestellgrunds vieler Käufer gewesen. Ziegler: „Ein Lockdown ohne Berücksichtigung der genannten Punkte würde nicht nur die Händler vor den Kopf stoßen und für weitere Liquiditätsprobleme sorgen, sondern auch eine Menge Kunden verärgern.“
Schreiben an NRW-Landesregierung
Auch Frank Mund, Präsident des Verbands des Kfz-Gewerbes NRW, will sich nicht mit der Situation abfinden. Er hat in einem Schreiben die Landesregierung aufgefordert, die Schließung der Verkaufsräume der Autohäuser auszusetzen und dem thüringischen Beispiel zu folgen.
Es sei für die Autohäuser essenziell, den Fahrzeughandel aufrechtzuerhalten. Nicht zuletzt, da die große Anzahl der georderten Fahrzeuge vorfinanziert sei und diese nun ein weiteres Mal innerhalb eines Jahres nicht abgesetzt werden können, so Mund. Der Präsident erinnerte die Landesregierung daran, dass die Mehrwertsteuer zum Jahreswechsel wieder steige. Somit sei die zweite Dezemberhälfte für die Autohäuser entscheidend, um die bisher niedrigen Jahresverkaufszahlen noch auf ein existenzsicherndes Niveau zu heben.
Der massive Anstieg der Neuinfektionen und Todesfälle könne unmöglich auf den Automobilhandel zurückgeführt werden, so Mund. Ein regulierter Besuch der Verkaufsräume sei in keiner Weise mit dem vorweihnachtlichen Gedränge in Innenstädten oder auf Weihnachtsmärkten vergleichbar. So seien die Verkaufsflächen dort groß und die Besucherzahlen gering. Unter der Einhaltung der Hygienebestimmungen habe der Fahrzeughandel ein weitaus geringeres Infektionspotenzial als beispielsweise der Lebensmittelhandel.
Stand: 08.12.2025
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Diese Situation und der Umstand, dass ganz NRW mit einer 7-Tage-Inzidenz von 172 (Stand 15.12.2020) unter dem Bundesdurchschnitt liege, sei mehr als Grund genug für das Kfz-Gewerbe in NRW, einen deutlichen Appell an die Landesregierung zu richten, betonte Mund.