Keine Doppelprüfung mehr bei Eichung und Kalibrierung und eine klare Pkw-EnVKV sind nur zwei Punkte, die der ZDK als Sofortprogramm zum Bürokratieabbau fordert. Das geplante Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) reiche nicht aus.
Die geplanten Entlastungen im neuen Bürokratieentlastungsgesetz reichen dem Kfz-Gewerbe nicht aus. Der ZDK fordert deshalb von der Bundesregierung ein Sofortprogramm für seine Betriebe.
Nach dem Motto „Der Kfz-Meister wird in der Werkstatt gebraucht und nicht am Schreibtisch“, fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ein Sofortprogramm zum Bürokratieabbau in den Betrieben. Denn die aktuellen Belastungen für die rund 40.000 mittelständischen Handels- und Handwerksbetriebe der Kfz-Branche durch behördliche und Gesetzesauflagen seien enorm.
Vor der für diesen Freitag (26. April) anstehenden Beratung des Gesetzentwurfs zum 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) im Bundesrat hat der ZDK unter dem Titel „Vertrauen aufbauen – Bürokratie abbauen“ einen 18-seitigen Forderungskatalog mit 35 Einzelmaßnahmen für die Sektoren Verkehr, Justiz, Arbeit und Soziales, Bildung, Finanzen, Umwelt und Wirtschaft vorgelegt.
„Der seit Jahren wachsende Berg an bürokratischen Aufgaben bindet enorme Arbeitskapazitäten, die dringend in den Verkaufsräumen und Werkstätten gebraucht werden“, so ZDK-Präsident Arne Joswig. Darunter litten sowohl die Kunden als auch das gesamte Kfz-Gewerbe. Die unternehmerische Schmerzgrenze sei längst überschritten, so der ZDK. Der Verband fordert zur bürokratischen Entlastung des mittelständischen Kfz-Gewerbes deshalb ein Sofortprogramm, denn das Bürokratieentlastungsgesetz springe viel zu kurz.
Das Sofortprogramm als Teil des umfassenden Forderungskatalogs, der sowohl den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer als auch den Ausschussmitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, enthält folgende fünf Kernelemente:
Keine Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung)
Fortsetzung der Reform der Mess- und Eichverordnung durch die Anpassung des § 34 der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Analog zu den Abgas-Messgeräten sollten eichpflichtige Messgeräte, wie beispielsweise Manometer, nicht mehr der Eichpflicht unterliegen, wenn sie im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung eingesetzt und auch kalibriert werden. Dadurch ließen sich bei den 500.000 jährlich durchgeführten Sicherheitsprüfungen im Kfz-Gewerbe überdies 2,1 Millionen Euro einsparen.
Pkw-EnVKV praxisnäher gestalten
Die europäischen und nationalen Regelungen bezüglich der Unternehmenswerbung müssen wesentlich entschärft und praxisnaher gestaltet werden. Bereits heute ist eine verbraucherorientierte Produktwerbung für die Kfz-Betriebe, beispielsweise durch die jüngst aktualisierte Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung, kaum noch möglich, ohne sich gleichzeitig einer Abmahngefahr auszusetzen.
Mehr Arbeitszeitflexibilisierung
Eine Änderung des §3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hätte weitreichende positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in den Betrieben, der immer mehr Flexibilität erfordert. Gerade Kfz-Unternehmen mit Abschlepp- und Notfalldiensten geraten angesichts der aktuellen Gesetzgebung immer wieder an ihre Grenzen, da viele dieser Aktivitäten häufig außerhalb der betrieblichen Öffnungszeiten anfallen und die begrenzten Mitarbeiterkapazitäten erst mit großer Zeitverzögerung eingesetzt werden können.
Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Der §5 Abs. 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) muss insofern angepasst werden, dass die Unterlagen über ausländische Ausbildungs- und Befähigungsnachweise auch in englischer Sprache eingereicht werden können. Dies beschleunigt die Antragstellung, spart etwaige Übersetzungskosten und fördert die Erwerbsmigration.
Entlastung bei Geldwäscheprävention
Die aktuell notwendige Doppelerfassung von Unternehmensdaten sowohl im Transparenz- als auch im Handelsregister könnte durch eine staatlicherseits vorgenommene Spiegelung der Register und einen öffentlichen Glauben bezüglich des Transparenzregisters vermieden werden. Dadurch ließen sich auch fehleranfällige Eintragungen verhindern.
Stand: 08.12.2025
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„Die kurzfristige Umsetzung dieser Maßnahmen als Sofortprogramm könnte erheblich dazu beitragen, mit geringem Aufwand in kurzer Zeit enorme Entlastungen für die Betriebe des Kfz- und Karosseriehandwerks herbeizuführen“, so der ZDK-Präsident. „Die Politik muss sich mehr an der Realität unserer Unternehmen orientieren und mutige Schnitte statt kleiner Schritte wagen. Der Mittelstand als Wirtschaftsfaktor ist unverzichtbar für unseren Wohlstand. Kerngeschäft mit den Kunden statt Papierkrieg mit den Behörden muss das Motto sein.“