Konzept für Prüfstützpunkte vorgestellt
Während des Parlamentarischen Abends hat das Kfz-Gewerbe Bayern den Politikern seine Vorstellungen zum Umgang mit Prüfstützpunkten erläutert. Das kam bei den Volksvertretern gut an.
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Das Kfz-Gewerbe Bayern hat gerufen und die Politiker kamen. Die Gäste des Parlamentarischen Abends, den der Landesverband gemeinsam mit den Innungen veranstaltet hat, liest sich wie ein Who ist Who der Politik im Freistaat. Prominentester Gast: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Im Mittelpunkt der Gespräche zwischen Politik und Kfz-Gewerbe standen die Rahmenbedingungen insbesondere mit Blick auf die Prüfstützpunkte.
„Wir wollen kein Geld, wir wollen vernünftige Rahmenbedingungen“, stellte Klaus Dieter Breitschwert, Präsident und Landesinnungsmeister des Kfz-Gewerbes Bayern, gleich zu Beginn klar. Wie diese gestaltet sein können, erläuterte im Anschluss Dirk Weinzierl, Geschäftsführer des Kfz-Gewerbes Bayern. Entscheidender Aspekt ist die Anerkennung der Prüfstützpunkte.
„Wer die Wiederholungsprüfung macht, sollte auch die Erstanerkennung übernehmen“, betonte Weinzierl. Aus Sicht des Geschäftsführers sollten hier die gleichen Grundlagen gelten wie für die Anerkennung von AU- und von GSP-/GAP-Werkstätten. Die Landesbehörden sollten die Möglichkeit haben, die Zuständigkeit auf die örtlich und fachlich zuständigen Kfz-Innungen (Anerkennungsstelle) zu übertragen.
Entsprechen Prüfstützpunkte nach der regelmäßigen Überprüfung nicht mehr den Voraussetzungen, sind Konsequenzen fällig. „Die Anerkennungsstelle muss die Befugnis haben, Anerkennungen zu widerrufen, zurückzunehmen oder ruhen zu lassen“, sagte Weinzierl.
Dass dies notwendig ist, zeigt die Praxis. Vor allem Prüfstützpunkte, die ihre erstmalige Anerkennung von einer Überwachungsorganisation erhielten, weichen von den Vorgaben ab. „Rund 15 Prozent dieser Betriebe erfüllen in der Wiederholungsprüfung durch die Kfz-Innung nicht alle Anforderungen“, ergänzte Weinzierl. Immer wieder gebe es Mängel in der Ausstattung.
Zudem regte das Kfz-Gewerbe an, bei der Zulassung der Prüfstützpunkte bezüglich der Aufgaben zu differenzieren. Je nach Ausstattung eines Prüfstützpunktes sollte er auf bestimmte Fahrzeugkategorien beschränkt werden. Dabei solle der Gesetzgeber eindeutig festlegen, welche Voraussetzungen nötig sind.
Auch zu den Gebühren hat der Verband klare Vorstellungen: Die Kosten für die Erstanerkennung sollten die Betriebe-Inhaber tragen, die diese wiederum anteilig an die Überwachungsorganisationen weitergeben können. Die Kosten für die Einführung und die Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems samt regelmäßiger Überprüfungen der Stützpunkte sieht das Kfz-Gewerbe bei den Überwachungsorganisationen.
Die Forderungen des Kfz-Gewerbes kamen unter den anwesenden Politikern an. Innenminister Joachim Herrmann machte deutlich, dass der Freistaat die Initiative des Kfz-Gewerbes bei der Gesetzesreform unterstützen will.
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