Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg Kostenloses Seminar zum neuen Sachmangelrecht

Von Doris Pfaff

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Das ab Januar 2022 geltende Sachmangelrecht sorgt im Gebrauchtwagenhandel für einige Änderungen, auf die sich die Betriebe einstellen sollten. Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg bietet seinen Mitgliedern dazu ein Online-Seminar an.

Auf den Gebrauchtwagenhandel kommen ab 1. Januar 2022 mit Inkrafttreten des neuen Sachmangelrechts einige Änderungen zu.
Auf den Gebrauchtwagenhandel kommen ab 1. Januar 2022 mit Inkrafttreten des neuen Sachmangelrechts einige Änderungen zu.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Ab 1. Januar 2022 gilt das neue Sachmangelrecht, mit dem sich Betriebsinhaber und Verkäufer rechtzeitig auseinandersetzen müssen, da insbesondere Verbraucherrechte gestärkt wurden. So wird beispielsweise die Beweislastumkehr auf zwölf Monate verlängert. Außerdem gibt es eine Aktualisierungsverpflichtung für digitale Elemente (z. B. Navigationsgeräte) und erweiterte Formvorschriften. Das alles werde den Autohandel erschweren, so das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg.

Um sich möglichst frühzeitig darauf vorzubereiten, empfiehlt der Verband, an einem Online-Seminar teilzunehmen, bei dem nicht nur die Neuerungen und die daraus resultierenden Probleme dargestellt werden sollen, sondern vor allem Lösungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Referent ist Rechtsanwalt Joachim Otting. Das Seminar ist auf drei Stunden angelegt und findet am Donnerstag, 4. November, von 15:00 Uhr bis 18:15 Uhr statt.

Um eine stabile Übertragung zu bieten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es sollten pro Autohaus maximal drei Arbeitsplätze eingewählt werden. Das Seminar ist für Mitglieder des Kfz-Gewerbes kostenlos. Interessenten können sich an Alexandra Koutrouvi wenden.

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