Kaufrecht Recht auf Reparatur umgehen: Ausweg oder Sackgasse?

Von RA Joachim Otting 7 min Lesedauer

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Das Recht auf Reparatur schwebt wie ein Damoklesschwert über der Kfz-Branche. Der damit verbundene verschärfte Verbraucherschutz zwingt den Autohandel bei einer Nachbesserung in eine Gewährleistungsverlängerung. Welche Auswege gibt es?

Händler suchen nach Wegen, das Recht auf Reparatur und die damit verbundene mögliche Gewährleistungsverlängerung zu umgehen.(Bild:  Gemini / Gemini 3 Pro Image / KI-generiert)
Händler suchen nach Wegen, das Recht auf Reparatur und die damit verbundene mögliche Gewährleistungsverlängerung zu umgehen.
(Bild: Gemini / Gemini 3 Pro Image / KI-generiert)

Mit dem Recht auf Reparatur ist der Verbraucherschutz erneut verschärft worden. Denn kommt es bei einem von einem Verbraucher gekauften Fahrzeug zu einer Nachbesserung, verlängert sich die Gewährleistung um ein weiteres Jahr. Da ist es nur allzu naheliegend, dass Händler nach Auswegen suchen. An der einen oder anderen Stelle ist der Ruf nach dem einst verschmähten Agenturgeschäft zu hören – mit dem Hintergedanken: Wer vermittelt, ist raus aus der Gewährleistungsnummer. Aber ist das tatsächlich eine realistische Option? Oder gibt es auch andere Möglichkeiten?

Agenturgeschäft hilft nur, wenn der Verkäufer kein Unternehmen ist

Das Agenturgeschäft zeichnet sich dadurch aus, dass der Autohändler nicht der Verkäufer, sondern nur der Vermittler ist. Das ist vergleichbar mit einem Makler, der das Haus auch nicht an- und verkauft, sondern einen Käufer für einen verkaufswilligen Eigentümer sucht.