Restwertermittlung auch bei Leasingunternehmen am örtlichen Markt

Von autorechtaktuell.de

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Auch eine Leasingbank muss nicht auf ein Restwertangebot der Haftpflichtversicherung warten, sondern kann zuvor zum Höchstgebot laut Gutachten am allgemeinen regionalen Markt veräußern.

(Bild:   / CC0)
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Das LG Frankfurt hat die BGH-Rechtsprechung zum Restwert auch auf den Fall konsequent angewendet, in dem eine Leasingbank Unfallgeschädigte ist und über den Umgang mit dem beschädigten Fahrzeug entscheiden kann. Auch die Leasingbank, die das „Restwert-Spiel“ kennt, muss nicht auf ein eigenes Restwertangebot der Haftpflichtversicherung warten, sondern kann zuvor zum Höchstgebot laut Gutachten am allgemeinen regionalen Markt veräußern (Urteil vom 18.9.2017, AZ: 2-14 O 84/16).

Zum Hintergrund: Die Parteien stritten um restlichen Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. Die Klägerin war Leasinggeberin und Eigentümerin des Fahrzeugs. Beklagte war die regulierungspflichtige Versicherung.

Die Klägerin holte nach dem Verkehrsunfall ein Gutachten zur Restwertermittlung durch einen Sachverständigen ein. Dieses Gutachten führte einen Restwert in Höhe von 6.400 Euro auf. Zu diesem Preis verkaufte die Klägerin sodann an einen regional ansässigen Restwertaufkäufer.

Die Beklagte hingegen geht von einem Restwert 14.100 Euro brutto aus. Unter Vorlage von konkreten Angeboten aus einer Restwertbörse geht sie davon aus, dass das Fahrzeug am überregionalen Markt einen deutlich höheren Verkaufswert hätte erzielen können.

Die Klägerin müsse sich insofern ein Sonderwissen im Kfz-Bereich anrechnen lassen, da sie ein deutschlandweit agierendes Leasingunternehmen sei. Es habe für sie erkennbar sein müssen, dass das Gutachten des Sachverständigen einen deutlich zu niedrigen Restwert ansetze.

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