Sachverständigen drohen zahlreiche Haftungsrisiken

Von Konrad Wenz

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Sachverständige setzen sich durch ihre Arbeit Haftungsrisiken aus. In der gerichtlichen Tätigkeit ist die Gefahr zwar begrenzt. Anders sieht es mit der außergerichtlichen Tätigkeit aus, sollten dem Sachverständigen Fehler unterlaufen.

Am 5. Februar findet wieder das Sachverständigen Forum in Würzburg statt.(Bild:  Stefan Bausewein)
Am 5. Februar findet wieder das Sachverständigen Forum in Würzburg statt.
(Bild: Stefan Bausewein)

Fehler sind für alle Beteiligten ärgerlich, insbesondere wenn sie weiterreichende Folgen haben stehen schnell Haftungsansprüche im Raum. Inwieweit Sachverständige im Rahmen ihrer Tätigkeit haften und für Fehler belangt werden können, ist ein Schwerpunktthema des Kfz-Sachverständigen Forums am 5. Februar 2019 in Würzburg. Die Fachmedienmarke »Kfz-Schadenmanager« veranstaltet das Forum in Kooperation mit Autorechtaktuell.de zum dritten Mal im Vogel Convention Center. Partner der Veranstaltung sind darüber hinaus die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) sowie die Sachverständigen-Organisation GTÜ.

Weitere Themen sind in diesem Jahr die sogar strafrechtliche Inanspruchnahme von Kfz-Sachverständigen und Prüfingenieuren sowie die wettbewerbsrechtliche Haftung. Übrigens: Es besteht die Möglichkeit, sich die Teilnahme am Kfz-Sachverständigen-Forum als Weiterbildung anrechnen zu lassen. Folgende Themen stehen im Einzelnen im Fokus der Veranstaltung:

  • Die Haftung des gerichtlich bestellten Kfz-Sachverständigen gemäß § 839a BGB: Im Bereich der gerichtlichen Tätigkeit kann sich der Kfz-Sachverständige auf eine Haftungsprivilegierung gemäß § 839a BGB berufen. Die Haftungsrisiken sind hier begrenzt, aber auf der anderen Seite muss gesehen werden, dass das Kostenrisiko bei einer Inanspruchnahme ganz erheblich sein kann.
  • Die Haftung des Kfz-Sachverständigen im Rahmen der Erstellung außergerichtlicher Gutachten – Ansprüche des Auftraggebers, Kfz-Betriebes und Versicherers: Im Rahmen der Erstellung außergerichtlicher Gutachten ergeben sich Haftungsrisiken beispielsweise durch fehlerhafte Ermittlung des Restwertes und des Wiederbeschaffungswertes oder auch durch technisch fehlerhafte Reparaturvorgaben.
  • Die Haftung des Kfz-Sachverständigen bei Fahrzeugbewertungen – Ansprüche des Auftraggebers, Käufers auf der Grundlage einer Fahrzeugbewertung und Ansprüche Dritter: Insbesondere der Oldtimermarkt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wird die Sachmängelhaftung zwischen den Parteien ausgeschlossen und wurde zuvor ein Gutachten erstellt, wird häufig versucht, Schadenersatz von dem Sachverständigen zu erhalten, der das Oldtimerbewertungsgutachten erstellt hat.
  • Die Haftung des Kfz-Sachverständigen bei fehlerhafter Beratung – Rechtsdienstleistungsgesetz: Immer schon bewegt sich der Kfz-Sachverständige im Grenzbereich zwischen zulässiger und unzulässiger Rechtsdienstleistung. Wann übt der Sachverständige noch eine zulässige Rechtsdienstleistung aus und wann bewegt er sich im Tätigkeitsgebiet eines Rechtsanwaltes?

Das Forum ist eine unabhängige Plattform für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte, um sich zu aktuellen Themen weiterzubilden. Thematisch passende Dienstleiter runden das Informationsangebot mit einer begleitenden Ausstellung ab (Anmeldung und weitere Informationen).

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