Sharing, Pooling, On-Demand: Mobilitätsdienste in Deutschland

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Fahrdienstvermittler

Fahrdienstvermittler verfügen in der Regel über keine eigene Fahrzeugflotte, sondern leiten Kundenanfragen an Fahrer weiter, so zum Beispiel das US-amerikanische Unternehmen Uber. In Deutschland gibt es das Angebot des Fahrdienstes nur eingeschränkt und in vier Städten: Berlin, München, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Das Unternehmen darf Fahrten nur an professionelle Chauffeure und an Taxifahrer vermitteln.

Anders als Taxifahrer dürfen Uber-Fahrer Aufträge bisher nicht direkt vom Fahrgast annehmen. Außerdem müssen Mietwagenfahrer an ihren Hauptstandort zurückkehren oder auf dem Weg dorthin sein, bevor sie einen neuen Auftrag annehmen können. Das Eckpunktepapier sieht eine Abschaffung dieser Rückkehrpflicht vor. Zudem soll das Pooling-Verbot für Mietwagen aufgehoben werden, sofern die Funktionsfähigkeit des Linienverkehrs oder einzelner Linien dadurch nicht bedroht oder gefährdet wird. Bisher darf der Dienst keine Einzelplätze vermieten.

Auch die Daimler-Tochter Mytaxi, die künftig im Gemeinschaftsunternehmen Free Now mit BMW aufgeht, ist ein Fahrdienstvermittler. Pooling geht hier ebenfalls: In der App können sich Nutzer über die „Match“-Option eine Strecke in Berlin oder Hamburg mit anderen Fahrgästen teilen – bisher aber nur zwischen 18 und 6 Uhr morgens, so ein Sprecher. Andere große On-Demand-Dienste wie Careem aus dem arabischsprachigen Raum, den nordamerikanischen Service Lyft oder den chinesischen Anbieter Didi gibt es in Deutschland bisher nicht.

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