Künftig haben ungeimpfte Arbeitnehmer bundesweit nicht zwingend einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne müssen. In Baden-Württemberg gilt zudem eine neue Verordnung, die vermehrt auf die 2G-Regel setzt und eine Testpflicht für Arbeitnehmer einführt.
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