Nachrichtendienstrecht Verbände fordern Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit

Von Andreas Grimm 3 min Lesedauer

Im Kampf gegen neue Bedrohungen will die Bundesregierung neue Datenquellen für die Nachrichtendienste nutzbar machen. Im Fokus stehen dabei auch Fahrzeugdaten. Die sollen von Herstellern und Werkstätten gefordert werden können. Doch die praktischen Probleme sind groß.

Die Nachrichtendienste haben die Fahrzeugbranche als Informationsquelle im Visier. ZDK und VDA sehen allerdings einige praktische Probleme.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die Nachrichtendienste haben die Fahrzeugbranche als Informationsquelle im Visier. ZDK und VDA sehen allerdings einige praktische Probleme.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Angesichts der Reform des Nachrichtendienstrechts fordern der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Verband der Automobilindustrie (VDA) einhellig, die öffentliche Sicherheit zu stärken, ohne jedoch die Unternehmen der Branche durch unverhältnismäßige Mitwirkungspflichten zu überlasten oder rechtliche Unklarheiten zu schaffen. Beide Verbände unterstützen grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die Nachrichtendienste mit zeitgemäßen Befugnissen gegen moderne Bedrohungen auszustatten, mahnen aber eine klare Abgrenzung staatlicher Aufgaben von unternehmerischer Verantwortung an.

Während der ZDK stärker die Belastungen für Werkstätten und der VDA die Compliance für Hersteller in den Fokus rückt, eint beide Verbände die Forderung nach Klarheit. Sie lehnen eine Verpflichtung ab, Daten eigens für mögliche Behördenanfragen zu erheben oder zu speichern, und pochen darauf, dass grundsätzlich nur bereits vorhandene Informationen herauszugeben sind. Beide Verbände plädieren für einen ausgewogenen Rechtsrahmen, der Sicherheitsinteressen mit Datenschutz und unternehmerischer Handlungsfähigkeit verbindet.

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts zielt darauf ab, die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste an eine veränderte Sicherheitslage anzupassen, die durch hybride Bedrohungen, Sabotage, Spionage und Cyberangriffe gekennzeichnet ist. Der Entwurf erweitert den Kreis der Stellen, die zu Auskünften gegenüber den Diensten verpflichtet sind, und konkretisiert Mitwirkungspflichten, insbesondere im Bereich digitaler Daten und der Telekommunikation. Dies betrifft künftig explizit auch Akteure der Automobilbranche.

ZDK warnt vor Überforderung des Mittelstands

„Deutschland muss auf die veränderte Sicherheitslage reagieren können. Leistungsfähige Nachrichtendienste sind dafür ein wichtiger Bestandteil“, stellte ZDK-Präsident Thomas Peckruhn klar. Sein Verband warne aber eindringlich davor, Autohäuser und Kfz-Werkstätten zum "verlängerten Arm der Nachrichtendienste" zu machen. Peckruhn betonte, dass die Beschaffung und Bewertung sicherheitsrelevanter Informationen eine „originäre Aufgabe staatlicher Behörden“ bleiben müsse.

Der Verband sieht mittelständische Betriebe personell, rechtlich und technisch überfordert, nachrichtendienstliche Ersuchen eigenständig rechtssicher zu bearbeiten. Besonders kritisch werden geplante Auskunftspflichten zu Telemetriedaten gesehen. Aufgrund komplexer, herstellerabhängiger Datenstrukturen müssten Werkstätten vor Haftung und Sanktionen geschützt werden, falls Daten technisch nicht vorhanden oder zugänglich sind, heißt es nun in einer Mitteilung des Verbands.

Der ZDK hatte bereits im Rahmen der Verbändeanhörung darauf hingewiesen, dass mittelständische Betriebe weder über die personellen Ressourcen noch über die erforderlichen rechtlichen und technischen Möglichkeiten verfügen, um nachrichtendienstliche Ersuchen eigenständig rechtssicher zu bearbeiten.

VDA fordert Schutz von Betriebsgeheimnissen

Auch der VDA betont die Notwendigkeit, Befugnisse verhältnismäßig und rechtssicher auszugestalten. VDA-Präsidentin Hildegard Müller fordert, dass keine „vorsorgliche Sammlung zusätzlicher Fahrzeugdaten“ erfolgen darf und Betriebs- sowie Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben müssen. Bestehende europäische Datenschutz- und Cybersicherheitsvorgaben seien zu berücksichtigen.

Der Herstellerverband begrüßt, dass Daten primär über Hersteller oder subsidiär über Werkstätten zur Verfügung gestellt werden sollen; ein direkter Zugriff ins Fahrzeug wird abgelehnt. Konkretisierungsbedarf sieht der VDA bei den neuen Mitwirkungspflichten. Der Begriff „Telemetriedaten“ und der Umfang von Auskunftsersuchen müssten eindeutig präzisiert werden. Notwendig sei ein kohärenter Rechtsrahmen, der Doppelregulierungen vermeidet und Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für die Unternehmen gewährleistet.

Zudem weist der VDA darauf hin, dass Fahrzeughersteller und Zulieferer bereits umfangreichen europäischen Vorgaben erfüllen müssten. Notwendig sei daher ein kohärenter Rechtsrahmen, der bestehende Compliance-Strukturen berücksichtigt, Doppelregulierungen vermeidet und Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für die Unternehmen gewährleistet.

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