Dieselskandal VW muss Ex-Manager rund 300.000 Euro nachzahlen

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Der im Jahr 2015 aufgeflogene Dieselskandal im Volkswagenkonzern beschäftigt immer noch die Gerichte. Jetzt hat ein vom Hersteller geschasster Manager viel Geld erstritten. In einem anderen Verfahren kam es zu einem Haftbefehl.

Vor gut zehn Jahren flogen die manipulierten Diesel-Abgasawerte im Volkswagenkonzern auf. Die juristische Aufarbeitung ist noch immer nicht abgeschlossen.(Foto:  VW)
Vor gut zehn Jahren flogen die manipulierten Diesel-Abgasawerte im Volkswagenkonzern auf. Die juristische Aufarbeitung ist noch immer nicht abgeschlossen.
(Foto: VW)

Volkswagen muss einem gekündigten Manager rund 300.000 Euro Gehalt für etwa ein Jahr nachzahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Braunschweig. VW hatte dem Mann gekündigt, weil er nach Überzeugung des Unternehmens interne Informationen unter anderem an das Landeskriminalamt (LKA) weitergegeben hatte. Der juristische Streit zwischen VW und insgesamt zwei Managern beschäftigt Arbeitsgerichte über alle Instanzen.

Im September hatte das Arbeitsgericht dem zweiten Manager eine Nachzahlung von rund 200.000 Euro zugesprochen. In beiden Fällen soll der Autobauer die entstandene Differenz zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung nachzahlen. Zuvor hatte das Gericht bereits entschieden, dass die außerordentliche Kündigung nicht fristgerecht war, die ordentliche Trennung aber wirksam ist.

Kündigungsgrund war nach VW-Angaben der Vorwurf, interne Revisionsberichte zu den Modellen Crafter und Grand California unbefugt an Medien und öffentliche Stellen abgegeben zu haben. Aus Konzernsicht war dies unzulässig und stellte eine massive Pflichtverletzung dar.

Die Forderung von VW, unter anderem etwa 380.000 Euro Anwaltskosten erstattet zu bekommen, wies das Gericht auch in diesem Fall ab. Volkswagen bekommt nach dem dieser zweiten Entscheidung keine Auskunft darüber, was die beiden Manager genau gemeldet haben. Volkswagen teile die Auffassung des Arbeitsgerichts ausdrücklich nicht, sagte ein VW-Sprecher. Das Unternehmen will die Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht in Hannover überprüfen lassen.

Manager fühlten sich unter Druck und benachteiligt

Die beiden Kläger aus dem oberen Managementkreis berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Die Männer fühlten sich unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie erst intern und später auch extern über vermeintliche Missstände berichtet hatten.

Ihre Millionenklage auf Schadenersatz scheiterte nach dem Arbeitsgericht in Braunschweig auch beim Landesarbeitsgericht in Hannover. Nun muss sich das Bundesarbeitsgericht damit befassen.

Verhaftung zur Sicherung des Verfahrens

In einem zweiten Verfahren zum Dieselskandal eskalierte die Situation sogar. Im gerade begonnenen Betrugsprozess zum VW-Dieselskandal ist Haftbefehl gegen einen der drei Angeklagten erlassen worden. Der Mann wurde nach dem zweiten Verhandlungstag verhaftet, um die Durchführung des Verfahrens zu sichern, wie das Landgericht Braunschweig mitteilte. Der 66-Jährige habe gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt.

In dem vierten größeren Braunschweiger Betrugsprozess zur VW-Dieselaffäre sind drei frühere Führungskräfte angeklagt. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, die illegale Abschalteinrichtung mitentwickelt zu haben beziehungsweise nicht gegen die Weiterentwicklung der Software eingeschritten zu sein. Für das Verfahren sind etwa 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 geplant.

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