ZDK-Broschüre Wann Kunden Anspruch auf einen Ersatzwagen haben

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Eine Übersicht über die Ansprüche von Kunden auf einen Werkstattersatzwagen bietet der ZDK. Dabei geht es auch um Garantiearbeiten sowie Werkstattbesuche von Leasingfahrzeugen. Hier muss der Kfz-Betrieb in der Regel keinen Wagen stellen.

Hat die Werkstatt dem Kunden einen festen Fertigstellungstermin genannt und überschreitet sie diese Frist um mehr als 24 Stunden, hat der Kunde Anspruch auf einen Ersatzwagen.(Bild:  ProMotor)
Hat die Werkstatt dem Kunden einen festen Fertigstellungstermin genannt und überschreitet sie diese Frist um mehr als 24 Stunden, hat der Kunde Anspruch auf einen Ersatzwagen.
(Bild: ProMotor)

Muss der Wagen in die Werkstatt, hofft der Kunde oft auf einen Ersatzwagen. Doch in welchen Fällen hat er auch Anspruch darauf? Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat zum diesem Thema eine umfassende Übersicht erstellt, die die Ansprüche der Kunden gegenüber den Werkstätten darstellt.

Diese Orientierungshilfe mit dem Titel „Anspruch des Kunden auf einen Werkstattersatzwagen, Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung gegen die Werkstatt“ listet die jeweiligen Fälle bzw. Werkstattszenarien auf.