VW-Dieselprozess Warten auf Winterkorn

Von dpa

Im großen VW-Dieselprozess sind die ersten Wochen vorüber. Doch ganz so „groß“ ist das Strafverfahren zum Abgasbetrug bisher gar nicht: Der Ex-Konzernchef bleibt abwesend. Vorerst geht der Justizmarathon ohne Winterkorn weiter – was die Transparenz nicht gerade erhöht.

Drei Wochen läuft die Hauptverhandlung zur VW-Abgasaffäre nun. Ein Hauptakteur fehlt: der frühere VW-Chef Martin Winterkorn.
Drei Wochen läuft die Hauptverhandlung zur VW-Abgasaffäre nun. Ein Hauptakteur fehlt: der frühere VW-Chef Martin Winterkorn.
(Foto: Volkswagen)

Es ist ein Prozessdrama ohne Hauptdarsteller. Während ausgerechnet der frühere VW-Chef Martin Winterkorn das Betrugsverfahren zur Entstehung von „Dieselgate“ weiter aus der Ferne verfolgen darf, überziehen die anderen vier Angeklagten ihn und sich gegenseitig mit Vorwürfen. Die Lage am Landgericht Braunschweig wird zusehends unübersichtlich. Drei Wochen läuft die Hauptverhandlung nun, ein zäher Fortgang zeichnet sich ab – womöglich bis Mitte 2023.

Wer wusste wann was wie detailliert über die Täuschungssoftware in Millionen Autos, ehe diese 2015 mit einem großen Knall aufflog? Die Anklage hat ihre Ermittlungsergebnisse und Anschuldigungen gegen die ehemaligen VW-Manager und -Ingenieure offensiv vorgetragen. Sie sieht darin eindeutige Belege für gewerbs- und bandenmäßigen Betrug.

Eine zentrale Figur fehlt

Die schon vor Gericht stehenden Führungskräfte gaben hier und da durchaus Fehleinschätzungen zu, nach dem Motto: Heute würde ich anders handeln. „Wenn ich irgendwas übersehen habe, dann tut es mir leid“, sagte etwa ein angeklagter Ex-Manager. Einen bewussten Vorsatz oder eine wesentliche Motivation für das „Bescheißen“, das die Staatsanwaltschaft bei ihren Recherchen an Äußerungen eines hohen Vorgesetzten festgemacht hatte, stritten sie jedoch ab – und verwiesen mehr als einmal auf die Rolle des obersten Konzernlenkers.

Das Problem: Solange Winterkorn dank eines medizinischen Attests wegen Hüft-OP mit anschließender Reha nicht persönlich dabei ist, dürfte es für die Wirtschaftsstrafkammer schwierig sein, das Dickicht der teils widersprüchlichen Darstellungen zu lichten. Bislang lässt sich seine mutmaßliche Mitverantwortung nur nach Aktenlage bewerten.

Auch der Einstieg in die Beweisaufnahme und ersten Zeugenvernehmungen geht jetzt wohl ohne den einstigen „Mr. Volkswagen“ vonstatten.

Beschleunigung contra Verzögerung

Nicht nur unter Kritikern des Autokonzerns, sondern ebenso unter den Prozessbeteiligten ist das höchst umstritten. Der Vorsitzende Richter Christian Schütz hatte den Teil gegen Winterkorn von der Eröffnung gegen die anderen vier abgetrennt – mit der Begründung, so lasse sich das Gesamtverfahren nach der langen Vorbereitungszeit beschleunigen und verdichten. Erst wenn der Gesundheitszustand des 74-jährigen früheren Vorstandsvorsitzenden es zulasse, solle dieser dazu stoßen.

Verteidiger der übrigen Angeklagten wollten das nicht hinnehmen. Ohnehin seien Ermittlungsstränge noch gar nicht zu Ende geführt, argumentierten sie – gleichzeitig drehe sich die Anklage in hohem Maße um das Tun oder Unterlassen Winterkorns. Die Erklärungen ihrer Mandanten würden davon überschattet: Es drohe die Gefahr einer Vorverurteilung auch für das, wofür primär der einst bestbezahlte Dax-Manager zur Rechenschaft gezogen werden müsse.

Einen Antrag, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) hierzu auszusetzen, lehnten Schütz und seine Richterkollegen ab.

Verhandlungsfähig oder nicht?

Auch die Staatsanwaltschaft war nicht begeistert vom Vorgehen des Vorsitzenden, wenngleich aus anderen Gründen. Sie will Winterkorn so schnell wie möglich im Gerichtssaal sitzen sehen und persönlich zur Anklage Stellung nehmen hören.

Und überhaupt: Reicht ein Hüftleiden – so unangenehm dieses sein mag – aus, um die Verhandlungsfähigkeit gänzlich zu bezweifeln? Ein Amtsarzt müsse eingeschaltet werden, ist aus Ermittlerkreisen zu hören. Hinter vorgehaltener Hand fragt sich manch einer schon, ob Winterkorn überhaupt jemals erscheinen wird.

Formal ist die Sache klar, seitdem das OLG als höhere Instanz auch eine Beschwerde der Staatsanwälte gegen die Abspaltung abschmetterte: Schütz' Beschluss sei mit Blick auf das angestrebte Verfahrenstempo gegen die Vier einwandfrei. Eine Klatsche für die Ankläger. Ab wann Winterkorn einbezogen wird, bleibt so allerdings erst recht offen.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

(ID:47719843)