Ausblick auf 2021

Wichtige Änderungen für die Kfz-Branche

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Solidaritätszuschlag wird fast abgeschafft

Ab Januar 2021 fällt für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler, die bisher den Soli gezahlt haben, der Zuschlag komplett weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt er zumindest in Teilen. Im Ergebnis werden 96,5 Prozent besser gestellt. Hintergrund ist die Anhebung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn wird in Stufen angepasst. Ab 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn 9,50 Euro je Arbeitsstunde. Ab 1. Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro, ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt – Wechsel wird leichter

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt 2021 von 1,1 auf 1,3 Prozent. Geplant ist, den Zusatzbeitrag um 0,2 auf 1,3 Prozent zu erhöhen, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen lässt. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. Insgesamt erhöht sich der Beitrag auf 18,95 (19) Prozent.

Außerdem wird ab 1. Januar der Wechsel bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leichter. So müssen Kassenpatienten nur noch 12 statt 18 Monate bei ihrer Krankenkasse gewesen sein, ehe sie dieser regulär kündigen können. Für den Wechsel reicht künftig ein sogenannter Neuaufnahmeantrag.

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