Für Händler liegt im Handel mit THG-Quoten Geschäftspotenzial. Der Kfz-Landesverband Baden-Württemberg lädt jetzt zu einem kostenfreien Online-Seminar ein, um über Möglichkeiten zu informieren.
Wenn Autohäuser E-Autos verkaufen oder auch als Vorführwagen vorhalten, können sie am THG-Quotenhandel teilhaben.
(Bild: Promotor)
Das kostenfreie Seminar richtet sich an Innungsmitglieder und findet mit Unterstützung des ZDK am Dienstag, 26. April 2022, von 10 bis 11.30 Uhr statt. Thema ist die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) und ihre Relevanz für die Autohäuser.
Bei einem derzeitigen Bestand von rund 600.000 batterieelektrischen Fahrzeugen in Deutschland biete sich jetzt schon ein jährliches Prämienpotenzial von rund 200 Millionen Euro, so der Kfz-Landesverband. Unter dem Titel „THG-Quote: Ein Geschäftsmodell für Autohäuser?“ wird den Teilnehmern im Online-Seminar deshalb das neue Förder- und Verkaufsinstrument vorgestellt.
Entscheidungsmöglichkeiten für Händler
Neben der Erläuterung der rechtlichen Grundlagen sowie der Integrations- und Geschäftsmöglichkeiten im Autohaus wird das Vergütungsmodell erklärt und demonstriert, wie ein Account für Kfz-Betriebe in der Praxis funktioniert. Wie die Teilhabe der Kundenfahrzeuge an der THG-Quote gestaltet bzw. in ein eigenes Leistungsportfolio integriert wird, kann jedes Autohaus für sich selbst entscheiden.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.