CO2-Flottenziele ZDK befürwortet EU-Automobilpaket

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

Deutschland und Frankreich haben sich auf eine Linie zum EU-Automobilpaket verständigt: Das Ziel für die CO2-Reduktion bis 2035 soll bei 90 Prozent liegen, eine eigene Kategorie für Pkw mit erneuerbaren Kraftstoffen ist denkbar. Der ZDK begrüßt das. Entscheidend ist nun, was Brüssel daraus macht.

Deutschland und Frankreich wünschen eine Aufweichung der EU-CO2-Flottenziele und haben sich auch eine gemeinsame Position geeinigt. Die EU hat noch nicht reagiert. (Foto:  EU)
Deutschland und Frankreich wünschen eine Aufweichung der EU-CO2-Flottenziele und haben sich auch eine gemeinsame Position geeinigt. Die EU hat noch nicht reagiert.
(Foto: EU)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die gemeinsame deutsch-französische Position zum EU-Automobilpaket. Die Verständigung von Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sei ein wichtiges Signal für eine stärker an den wirtschaftlichen und technologischen Realitäten ausgerichtete europäische Automobilpolitik. Insbesondere die Anpassung der CO₂-Flottenziele für 2035 und zusätzliche Flexibilität eröffneten neue Perspektiven für die Transformation des Verkehrssektors.

„Die deutsch-französische Einigung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die europäische Automobilpolitik muss Klimaschutz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zusammenbringen. Dafür brauchen wir realistische Rahmenbedingungen, technologische Offenheit und ausreichend Flexibilität, damit Hersteller, Handel und Verbraucher den Wandel wirtschaftlich bewältigen können“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.

Kern der gemeinsamen Position ist, das Reduktionsziel für die CO₂-Emissionen neuer Pkw bis 2035 auf 90 Prozent gegenüber 2021 festzulegen. Die verbleibenden zehn Prozentpunkte müssten die Hersteller dem Vorschlag zufolge nicht kompensieren. Damit geht die Position über den bisherigen Vorschlag der EU-Kommission hinaus, der einen Ausgleich der verbleibenden Emissionen unter anderem durch nachhaltige Kraftstoffe und CO₂-armen Stahl vorsieht.

Marktentwicklung und technische Möglichkeiten berücksichtigen

Aus Sicht des ZDK müssen die europäischen Vorgaben die technischen Möglichkeiten und die tatsächliche Marktentwicklung berücksichtigen. Peckruhn: „Wir brauchen eine Regulierung, die Klimaziele ambitioniert verfolgt, zugleich aber die Realität auf dem Markt berücksichtigt. Die Nachfrage nach Fahrzeugen, die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen müssen stärker zusammen gedacht werden.“

Darüber hinaus sieht die gemeinsame Position mehr Flexibilität bei den CO₂-Flottenzielen für 2030 und 2031 sowie Erleichterungen für leichte Nutzfahrzeuge vor. Bei Plug-in-Hybriden soll der bisherige Berechnungsansatz bis Anfang 2030 beibehalten und anschließend anhand realer Nutzungsdaten weiterentwickelt werden. Zudem soll eine neue Fahrzeugkategorie für Fahrzeuge geschaffen werden, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden.

„Es ist richtig, unterschiedliche technische Lösungswege nicht von vornherein auszuschließen. Neben der Elektromobilität können auch erneuerbare Kraftstoffe einen Beitrag zur CO₂-Minderung leisten. Entscheidend ist, dass die Regulierung praktikabel bleibt und Investitionen in klimafreundliche Mobilität ermöglicht“, betont Peckruhn.

Europäische Autoindustrie stärken

Die deutsch-französische Einigung zielt außerdem darauf ab, die europäische Automobilindustrie zu stärken. Dazu sollen öffentliche Förderungen und Beschaffungsverfahren stärker an europäische Wertschöpfung geknüpft und sogenannte Super-Credits für in Europa produzierte batterieelektrische Fahrzeuge eingeführt werden. Auch bei den Vorgaben für Unternehmensflotten ist mehr Flexibilität vorgesehen.

Peckruhn: „Eine wettbewerbsfähige Automobilindustrie in Europa ist eine zentrale Voraussetzung für Beschäftigung, Innovation und ein leistungsfähiges Kfz-Gewerbe. Die konkreten Regelungen müssen sich auch in der Anwendung bewähren und dürfen keine unnötigen zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und Verbraucher schaffen.“ Der ZDK sieht in der nun gefundenen Verständigung eine wichtige Grundlage für die weitere Überarbeitung des EU-Automobilpakets. Die Vorschläge müssen nun im europäischen Gesetzgebungsverfahren weiterverhandelt und in rechtssichere, praktikable Regelungen überführt werden. Ein endgültiger EU-Beschluss steht noch aus.

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