Recht auf Reparatur ZDK drängt weiter auf Kfz-Ausnahme

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

Trotz der geplanten Verabschiedung des Gesetzes zum „Recht auf Reparatur“ am Donnerstagabend (25. Juni) im Deutschen Bundestag will der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) seine Bemühungen auf EU-Ebene fortsetzen. Auch aus Berlin soll ein Signal nach Brüssel gehen.

Die nationale Umsetzung des EU-Gesetzes „Recht auf Reparatur“ birgt aus Sicht des Kfz-Gewerbes erhebliche Risiken für den Gebrauchtwagenhandel.(Bild:  ProMotor)
Die nationale Umsetzung des EU-Gesetzes „Recht auf Reparatur“ birgt aus Sicht des Kfz-Gewerbes erhebliche Risiken für den Gebrauchtwagenhandel.
(Bild: ProMotor)

Der ZDK sieht die Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur weiterhin kritisch. Zugleich bewertet der Verband eine begleitende Entschließung des Bundestages als positives Zeichen: Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge bei der Verlängerung des Gewährleistungsrechts einzusetzen.

„Sollte die Entschließung wie angekündigt verabschiedet werden, wäre das ein wichtiges politisches Signal. Es bestätigt unsere seit Monaten vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der praktischen Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenhandel und die Reparaturwirtschaft“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Wir werden diesen Rückenwind nutzen und unsere Argumente verstärkt in die europäische Diskussion einbringen.“